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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Ratifikation des Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der UNO

Bern (ots)

23.09.2005. Der Bundesrat will mit der Ratifikation
des Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der UNO die 
internationalen Bestrebungen im Kampf gegen die Folter unterstützen. 
Um das Fakultativprotokoll in der Schweiz umzusetzen, soll eine 
nationale Kommission eingesetzt werden. Der Bundesrat hat am Freitag 
das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, die 
Vernehmlassung zur Ratifikation des Fakultativprotokolls und zur 
Ausführungsgesetzgebung zu eröffnen. Das von der Schweiz am 25. Juni 
2004 unterzeichnete Fakultativprotokoll will insbesondere durch 
Besuche und Kontrollen internationaler und nationaler Gremien in 
Gefängnissen und Anstalten den Schutz vor Folter verstärken. Die 
Vertragsstaaten verpflichten sich, dem UN-Unterausschuss 
unbeschränkten Zugang zu allen Orten, an denen Personen die Freiheit 
entzogen ist, sowie zu allen bedeutsamen Informationen zu gewähren. 
Das Fakultativprotokoll sieht ferner die Schaffung nationaler 
Kommissionen vor, welche die gleichen Befugnisse wie der 
Unterausschuss haben.
Bundeslösung
Der Bundesrat schlägt vor, eine nationale Kommission zur Verhütung 
der Folter einzusetzen. Eine Bundeslösung wird auch von der 
Mehrheit der Kantone befürwortet, die sich bereits im Rahmen einer 
Anhörung sowohl gegen eine kantonale Lösung als auch gegen eine 
Konkordatslösung ausgesprochen haben.
Die Kommission überprüft regelmässig die Behandlung von Personen, 
denen die Freiheit entzogen ist, und veröffentlicht einen 
Jahresbericht. Sie kann zudem zu bestehenden Gesetzen und zu 
Gesetzesentwürfen Stellung nehmen sowie Empfehlungen zuhanden der 
zuständigen Behörden verfassen. Die Kommission wird vom Bundesrat 
ernannt und besteht aus zwölf Mitgliedern. Sie setzt sich 
insbesondere zusammen aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, 
Recht, Strafverfolgung sowie Straf- und Massnahmenvollzug.
Weitere Auskünfte:
Vizedirektor Philippe Boillat, Bundesamt für Justiz, 
Tel. 031 / 322 41 40

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