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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Aufsicht der Bundesanwaltschaft

Bern (ots)

29.06.2005. Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft
soll nach dem Willen des Bundesrates künftig nur mehr von einer 
Behörde, dem EJPD, ausgeübt werden. Damit wird die Wirksamkeit der 
Aufsicht verbessert. Der Bundesrat hat heute das Eidgenössische 
Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, die erforderlichen 
Gesetzesänderungen bis Ende September in die Vernehmlassung zu 
schicken.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Zusammenfassung der Aufsicht bei 
einer Behörde ermöglicht insbesondere einen vollständigen Überblick 
über die Geschäftsabwicklung und die benötigten Ressourcen der 
Bundesanwaltschaft.
Eine Expertengruppe unter der Leitung von Luzius Mader, Vizedirektor 
im Bundesamt für Justiz, hat die Gesetzesänderungen erarbeitet. 
Darin sind die Aufsichtsbefugnisse mit eingeschränkten 
Weisungsbefugnissen umschrieben. Dadurch bleibt die fachliche 
Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft gewährleistet, gleichzeitig 
wird die Führungsverantwortung geklärt. Die Gesetzesänderungen 
entsprechen der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates über 
die Rolle des Staatsanwaltes in der Strafgerichtsbarkeit.
Aufteilung der Aufsicht hat sich nicht bewährt
Seit 1. Januar 2002 ist das EJPD lediglich für den administrativen 
Bereich der Bundesanwaltschaft zuständig, während das 
Bundesstrafgericht den fachlichen Bereich zu beaufsichtigen hat. Die 
Erfahrung hat gezeigt, dass die Aufteilung in einen fachlichen und 
einen administrativen Bereich eine wirksame und kohärente Aufsicht 
stark erschwert:
Das Bundesstrafgericht entscheidet über Beschwerden gegen 
Entscheide der Bundesanwaltschaft. Stellt das Bundesstrafgericht 
Mängel fest, kann es kaum unmittelbar organisatorische oder 
disziplinarische Massnahmen anordnen, da die administrative Aufsicht 
beim Bundesrat liegt.
Das EJPD hat seinerseits bisher nur beschränkte 
Möglichkeiten, den finanziellen, personellen und sachlichen 
Ressourcenbedarf der Bundesanwaltschaft durch Einsichtnahme in die 
Geschäftsabwicklung zu überprüfen.
In der Vergangenheit divigierten die Ansichten der 
Bundesanwaltschaft mit den beiden Aufsichtsbehörden über Begriff und 
Inhalt der Aufsicht sowie über die Abgrenzung der jeweiligen 
Aufsichtsbefugnisse erheblich.
Strafverfolgungsprivileg für Bundesangestellte aufheben
Der Bundesrat schlägt ferner vor, dass die kantonalen 
Strafverfolgungsbehörden und jene des Bundes keine Ermächtigung des 
EJPD mehr brauchen, um ein Verfahren gegen Angestellte des Bundes zu 
eröffnen. Der veraltete Ermächtigungsvorbehalt bei Strafverfolgungen 
gegen Bundesangestellte ist nicht mehr nötig. Die 
Strafverfolgungsbehörden sind heute ohne weiteres in der Lage 
angemessen mit ungerechtfertigten oder querulatorischen 
Strafanzeigen gegen Bundesangestellte umzugehen.
Vernehmlassung zur Abgeltung von Kosten der Kantone ebenfalls 
eröffnet
Das EJPD schickt zusammen mit der Aufsichtsvorlage eine zweite 
Vorlage in die Vernehmlassung. Die Bundesanwaltschaft greift infolge 
ihres erweiterten Aufgabenbereiches für gerichtspolizeiliche 
Aufgaben des Bundes vermehrt auf entsprechende kantonale Dienste 
zurück. Künftig sollen deshalb ausserordentliche Kosten der Kantone 
vom Bund abgegolten werden können.
Weitere Auskünfte:
Vizedirektor Luzius Mader, Bundesamt für Justiz, Tel. 031/322 41 02

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