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EJPD: Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung: Ausserordentlicher Bundesanwalt ermittelt

(ots)

11.03.2005. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung Herrn François Jomini, Präsident der Zivilkammer des Waadtländer Kan- tonsgerichts als ausserordentlichen Bundesanwalt (Art. 16 Abs. 3 BStP) ernannt.

Im Rahmen eines von der Bundesanwaltschaft geführten Strafverfahrens 
gegen eine Privatperson sollen Informationen an die Medien gelangt 
sein. Die vom Verfahren betroffene Person reichte in der Folge 
Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB) gegen 
Unbekannt ein. Sie behauptet, Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft 
mit Zugang zum Dossier hätten Informationen an die Medien 
weitergegeben.
Da sich die Strafanzeige unter anderem gegen Mitarbeitende der 
Bundes-anwaltschaft richtet, müssen die Ermittlungen durch einen 
ausserordentli-chen Bundesanwalt geführt werden. Der Bundesrat hat 
deshalb François Jomini, Präsident der Zivilkammer des Waadtländer 
Kantonsgerichts, zum ausserordentlichen Bundesanwalt in diesem Fall 
ernannt und ihn mit den Ermittlungen beauftragt.
Weitere Auskünfte:
Livio Zanolari, Informationsdienst EJPD, Tel. 031 322 40 90

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