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EJPD: Schweiz will Haager Trust-Übereinkommen ratifizieren EJPD eröffnet das Vernehmlassungsverfahren

Bern (ots)

20.10.2004. Angesichts der wachsenden Bedeutung des
Trust-Geschäfts soll die Schweiz das Haager Trust-Übereinkommen 
ratifizieren. Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat am 
Mittwoch eine entsprechende Vorlage bis am 31. Januar 2005 in die 
Vernehmlassung geschickt.
Der Trust ist insbesondere in Staaten angelsächsischer 
Rechtstradition verbreitet. Der Begriff bezeichnet ein 
Rechtsverhältnis, bei dem bestimmte Vermögenswerte treuhänderisch 
auf eine oder mehrere Personen (trustees) übertragen werden, welche 
diese verwalten und für einen vom Treugeber (settlor) vorgegebenen 
Zweck verwenden. Auch in der Schweiz liegen zahlreiche zu Trusts 
gehörende, beziehungsweise im Namen von Trusts verwaltete 
Vermögenswerte. Immer mehr Banken haben eigene Trust-Abteilungen. 
Daneben spezialisieren sich immer mehr in der Schweiz 
niedergelassene Firmen auf die Verwaltung von Trusts. Auch 
Treuhandgesellschaften und Anwälte sind zunehmend im Bereich der 
Trust-Planung und –Administration tätig.
Mehr Rechtssicherheit schaffen
Zwar wird der Trust nach dem geltenden schweizerischen Recht bereits 
weitgehend anerkannt, doch die bestehende Rechtslage bleibt mit 
etlichen Unsicherheiten behaftet. Deshalb soll die Anerkennung des 
Trusts auf eine berechenbare Grundlage gestellt und für alle 
Beteiligten mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Sowohl die 
beteiligten Parteien als auch die betroffenen Behörden sind daran 
interessiert, dass sich möglichst sicher bestimmen lässt, welchen 
Rechtsbestimmungen ein Trust im Einzelfall untersteht. Es besteht 
ein grosses wirtschaftliches Interesse an vermehrter 
Rechtssicherheit, da eine sichere rechtliche Basis bessere 
Voraussetzungen für die Einrichtung und Verwaltung von Trusts 
schafft und damit die Attraktivität des Standorts Schweiz steigert.
Für eine baldige Ratifikation
Aus diesen Gründen soll die Schweiz das Haager Übereinkommen über 
das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung bald 
ratifizieren. Die Vorlage des EJPD sieht zudem eine Anpassung des 
Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) vor, das 
noch keine Spezialbestimmungen zum Trust enthält. Dem IPRG sollen 
Vorschriften zur Zuständigkeit und zur Anerkennung ausländischer 
Entscheidungen sowie einige Ergänzungen zur privatrechtlichen 
Publizität hinzugefügt werden. Gleichzeitig soll das Bundesgesetz 
über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) angepasst werden, um der 
im Trustrecht vorgesehenen Trennung von Trust- und trustee-Vermögen 
Rechnung zu tragen.
In einer informellen Vorkonsultation haben sich Wirtschaftsverbände, 
ausgewählte Behörden und Rechtsfakultäten für eine baldige 
Ratifikation des Haager Trust-Übereinkommens ausgesprochen und der 
Anpassungsgesetzgebung grundsätzlich zugestimmt.
Weitere Auskünfte:
Alexander R. Markus, Bundesamt für Justiz, Tel. 031  322 41 75

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