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EJPD: Zusammenarbeit mit den Philippinen wird verstärkt Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Rechtshilfevertrag in Strafsachen

Bern (ots)

01.09.2004. Die Schweiz und die Philippinen wollen bei
der Bekämpfung der internationalen Kriminalität enger 
zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur 
Ratifikation des bilateralen Rechtshilfevertrags in Strafsachen 
verabschiedet.
Ziel des Rechtshilfevertrags zwischen der Schweiz und den 
Philippinen ist eine wirksamere Bekämpfung der Kriminalität, 
namentlich der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Damit nimmt die 
Schweiz ein wichtiges Anliegen auf, wie es an den Weltkongressen von 
Stockholm und Yokohama gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung 
von Kindern formuliert worden war. Im Vordergrund steht zudem die 
Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels, des Drogenhandels, der 
Korruption und der Wirtschaftskriminalität sowie des Terrorismus.
Ausbau des Vertragsnetzes
Der Vertrag schafft eine internationale Rechtsgrundlage für die 
Zusammenarbeit der beiden Staaten bei der Aufdeckung, Verfolgung und 
Ahndung strafbarer Handlungen. Er ist im Rahmen des kontinuierlichen 
Ausbaus des weltweiten bilateralen Vertragsnetzes auf dem Gebiet der 
Rechtshilfe in Strafsachen zu sehen. Angesichts zunehmend 
grenzüberschreitender Dimensionen der Kriminalität kommt einem 
solchen Ausbau für eine effiziente Verbrechensbekämpfung eine immer 
wichtigere Bedeutung zu. Der Rechtshilfevertrag mit den Philippinen 
ist nach dem Abkommen mit Hongkong der zweite bilaterale 
Rechtshilfevertrag, den die Schweiz mit einem asiatischen Staat 
abschliesst.
Der Vertrag übernimmt die wichtigsten Grundsätze des Europäischen 
Rechtshilfeübereinkommens und des Bundesgesetzes über internationale 
Rechtshilfe. Er regelt unter anderem die Herausgabe von 
beschlagnahmten Gegenständen und Vermögenswerten, die spontane 
Übermittlung von Informationen ohne Vorliegen eines 
Rechtshilfeersuchens sowie die Einvernahme von Zeugen und 
Sachverständigen per Videokonferenz. Ferner werden die 
Formerfordernisse (z.B. Beglaubigungen) wesentlich reduziert sowie 
Zentralbehörden als direkte Ansprechpartner für die Behandlung von 
Rechtshilfeersuchen geschaffen, was das Rechtshilfeverfahren 
vereinfacht und beschleunigt. Gibt es in einem Strafverfahren, in 
dem um Rechtshilfe ersucht wird, klare Hinweise auf 
Menschenrechtsverletzungen, ermöglicht der Vertrag die Ablehnung der 
Rechtshilfe.
Weitere Auskünfte:
Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 77 88

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