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EJPD: Die Finanzierung des Bundesverwaltungsgerichts ist geregelt Bund und Kanton St. Gallen fällen Grundsatzentscheide

Bern (ots)

25.08.2004. Bund und Kanton St. Gallen haben sich in
einer Vereinbarung über die Örtlichkeiten, den Zeitplan und die 
Voraussetzungen für die Errichtung des Bundesverwaltungsgerichts in 
St. Gallen geeinigt. Heute hat der Bundesrat zudem die Botschaft und 
den Entwurf zum Bundesgesetz über den Aufbau des 
Bundesverwaltungsgerichts verabschiedet.
Der Bund und der Kanton St. Gallen haben sich auf ein Mietmodell für 
das Bundesverwaltungsgericht geeinigt, das auf Basis der im Dezember 
2003 skizzierten gemeinsamen Absichtserklärung aufbaut. In einer 
gemeinsamen Vereinbarung, welche vom Bundesrat heute und von der St. 
Galler Regierung gestern Dienstag genehmigt worden ist, wird 
Folgendes festgehalten: Der Kanton St. Gallen baut auf dem Gelände 
„Chrüzacker“ in St. Gallen das Gebäude für das neue 
Bundesverwaltungsgericht. Er vermietet es an den Bund für eine feste 
Dauer von 50 Jahren. Nach Ablauf dieser Mietdauer geht das Eigentum 
am Gebäude und am Grundstück an den Bund über.
Verbilligter Mietzins für den Bund
Die beiden Parteien einigten sich auch über die Standortbeiträge: 
Der Kanton St. Gallen leistet einen fixen Finanzierungsbeitrag von 
15 Mio. Franken und garantiert dem Bund einen verbilligten Mietzins 
für das Gebäude. Nach Ablauf der Mietdauer überträgt er dem Bund das 
Eigentum am Grundstück unentgeltlich.
Am 28. Juni 2004 unterzeichneten der Vorsteher des Eidg. Justiz- und 
Polizeidepartements (EJPD), Bundesrat Christoph Blocher, und Peter 
Schönenberger, Vorsteher des Finanzdepartements des Kantons St. 
Gallen, die Vereinbarung. Nach den Genehmigungen durch die beiden 
Regierungen muss nun noch die Schweizerische Bundesversammlung dem 
Kredit und den Mietkosten zustimmen; das Parlament wird 
voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2005 darüber befinden. Auch im 
Jahre 2005 wird der Kantonsrat des Kantons St. Gallen über den fixen 
kantonalen Finanzierungsbeitrag entscheiden.
Provisorische Gerichtsleitung soll vorab gewählt werden
Heute Mittwoch hat der Bundesrat zudem die Botschaft zu einem 
Aufbaugesetz für das Bundesverwaltungsgericht verabschiedet. Es 
sieht vor, dass das Parlament rechtzeitig die Richter und 
Richterinnen sowie eine provisorische, fünfköpfige Gerichtsleitung 
wählen kann, die in der Phase des Gerichtsaufbaus das juristische 
und administrative Personal anstellt, verschiedene Verordnungen 
erlässt und eine Vielzahl organisatorischer Entscheide trifft.
Einzug in St. Gallen frühestens 2010
Nach dem heutigen Stand der Planung wird das neue 
Bundesverwaltungsgericht seinen Betrieb 2007 in einem Provisorium in 
Bern aufnehmen. Frühestens 2010 wird das Gericht in den Neubau nach 
St. Gallen ziehen.
Weitere Auskünfte:
Bund: Christoph Bandli, EJPD, Projektleiter Neue Gerichte, 
Tel. 079 592 33 56
St. Gallen: Hans-Rudolf Arta, Generalsekretär Justiz- und 
Polizeidepartement, Tel. 071 229 36 00

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