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EJPD: Bundesverwaltungsgericht soll den Betrieb plangemäss 2007 aufnehmen Bundesrat Blocher informiert über den Stand des Aufbauprojekts

Bern (ots)

18.06.2004. Das Bundesverwaltungsgericht nimmt
voraussichtlich seinen Betrieb plangemäss 2007 auf. Voraussetzung 
ist, dass das Parlament die Gesetzgebungsarbeiten bis dahin 
abgeschlossen hat. Während der ersten Jahre soll es in einem 
Provisorium im Raum Bern und frühestens 2010 in St. Gallen 
untergebracht werden.
Durch die Schaffung des Bundesverwaltungsgerichts werden 36 
eidgenössische Rekurskommissionen und Beschwerdedienste der 
Departemente ersetzt und zu einer einzigen unabhängigen 
Gerichtsbehörde mit ca. 400 Mitarbeitenden zusammengeführt.
Die Abklärungen des Bundesamtes für Bauten und Logistik in 
Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt des Kanton St. Gallen zeigen, dass 
der Bezugstermin in einem neuen Gebäude auf dem “Chrüzacker“ 
frühestens 2010 möglich sein wird. Die Errichtung des Bundes- 
verwaltungsgerichts setzt den Abschluss der Gesetzgebungsarbeiten 
und eine Reihe von Bewilligungen und demokratischen 
Mitwirkungsverfahren voraus.
Provisorium in Bern ist zweckmässig und kostengünstig
Mit der Betriebsaufnahme des Bundesverwaltungsgerichts im Jahre 
2007 wird der verfassungsrechtliche Auftrag der Justizreform 
rechtzeitig umgesetzt. Das Provisorium im Raum Bern ist sowohl von 
den Mietkosten als auch von den Personalkosten her nicht teurer als 
St.Gallen. Für das Personal ist das Provisorium zweckmässiger und 
komfortabler. Zudem bleibt damit die Leistungsfähigkeit der 
bisherigen Rekurskommissionen und Beschwerdedienste erhalten. Das 
Bundesverwaltungsgericht erhält damit die Möglichkeit, in zwei 
Schritten in die definitiven Strukturen in St. Gallen zu wechseln, 
was sowohl für den Bund als auch für den Kanton St. Gallen 
vorteilhaft ist. Da die grössten Rekurskommissionen bereits heute in 
der Umgebung Bern untergebracht sind, könnten diese Räumlichkeiten 
vorläufig auch vom neuen Gericht genutzt werden. Eine Konzentration 
auf voraussichtlich drei Standorte für das Provisorium ist 
vorgesehen.
Gerichtskommission wählt Richterinnen und Richter
Bundesrat Christoph Blocher betonte am Freitag gegenüber den 
Medien und am Nachmittag gegenüber den betroffenen Mitarbeitenden an 
einer Informationsveranstaltung in Bern, wie wichtig es ist, dass 
die Rekurskommissionen und Beschwerdedienste in vollem Umfang 
funktionsfähig bleiben. Der Übergang in die neue Struktur des 
Bundesverwaltungsgerichtes darf keine Pendenzenberge verursachen.
Für die Wahl der Richterinnen und Richter ist die 
Gerichtskommission des Parlaments zuständig, während das übrige 
Gerichtspersonal von einer vorzeitig gewählten Gerichtsleitung 
angestellt werden soll.
Weitere Auskünfte:
Christoph Bandli, Projektleiter, Tel. 079 592 33 56

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