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EJPD: Verstärkte Zusammenarbeit mit Frankreich Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Zusatzvertrag für Auslieferungen

Bern (ots)

19.09.2003. Der Bundesrat hat heute die Botschaft für
den bilateralen Zusatzvertrag mit Frankreich zum europäischen 
Auslieferungsübereinkommen verabschiedet. Dieser ermöglicht die 
vereinfachte und somit raschere Auslieferung von Personen zwischen 
den beiden Staaten.
Der Zusatzvertrag zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen 
entspricht einem praktischen Bedürfnis: Die 
Strafrechtszusammenarbeit zwischen Frankreich und der Schweiz im 
Bereich der Auslieferung von Personen zum Zwecke der Strafverfolgung 
und der Strafvollstreckung soll damit verbessert und beschleunigt 
werden.
Wenn sich eine gesuchte Person der Auslieferung nicht widersetzt, 
soll sie künftig ohne formelles Auslieferungsverfahren in einem 
vereinfachten Verfahren dem ersuchenden Staat übergeben werden 
können. Das vereinfachte Verfahren wird direkt zwischen den 
zuständigen Behörden abgewickelt. Dank der raschen Übergabe der 
gesuchten Person lässt sich eine Verzögerung des Strafverfahrens im 
ersuchenden Staat vermeiden.
Die Schweiz wendet das vereinfachte Auslieferungsverfahren derzeit 
bereits an, und Frankreich wird dies nach dem Inkrafttreten des 
Vertrags ebenfalls tun können. Der Vertrag wurde am 10. Februar 2003 
in Bern von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold und dem französischen 
Justizminister Dominique Perben unterzeichnet.
Weitere Auskünfte:
Mario-Michel Affentranger, Bundesamt für Justiz, 031 322 43 42

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