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EJPD: Eidgenössische Ombudsstelle: Eröffnung der Vernehmlassung

Bern (ots)

27.08.2003. Eine Ombudsperson soll als Vermittler
natürliche und juristische Personen im Verkehr mit den 
Bundesbehörden beraten und in Konfliktfällen vermitteln. Der Entwurf 
der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates zum Bundesgesetz 
über eine Ombudsstelle wird vom EJPD im Auftrag der Kommission bis 
Ende November 2003 in die Vernehmlassung geschickt.
Seit den siebziger Jahren wurden auf Bundesebene verschiedene 
Anläufe für die Schaffung einer Ombudsstelle unternommen. Vor einem 
Jahr prüfte der Bundesrat die Schaffung einer Ombudsstelle des 
Bundes erneut und gelangte zum Schluss, dass die Argumente dagegen 
überwiegen. Er entschied deshalb, kein Ombudsgesetz ausarbeiten zu 
lassen.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) 
verabschiedete am 4. Juli 2003 den Gesetzesentwurf zur Schaffung 
einer eidgenössischen Ombudsstelle und beauftragte den Bundesrat, 
die Vernehmlassung durchzuführen. Damit soll in erster Linie das 
Vertrauen der Bevölkerung in die Bundesbehörden gestärkt werden. Die 
optimale Wahrung der Interessen und Rechte Privater setzt vielfach 
Kenntnis über Rechtsmittel und Verfahrensabläufe voraus. Hier kann 
sie durch eine erste Information klärend wirken, wobei sie eine 
eigentliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Die Ombudsperson 
kann beratende Gespräche führen, Empfehlungen und Vorschläge zu 
einer gütlichen Einigung abgeben, verfügt jedoch über keine 
Entscheidungsbefugnis.
Die Ombudsstelle soll ferner in festgefahrenen Konfliktsituationen 
zwischen natürlichen oder juristischen Personen und einer 
Bundesbehörde vermitteln. Sie kann dazu beitragen, kostspielige 
Prozesse und Beschwerden zu vermeiden und besonders problematische 
Fälle frühzeitig zu erkennen und Konflikte zu vermeiden.
Als Ombudsperson ist eine unabhängige, schweizweit bekannte 
Persönlichkeit vorgesehen, die zusammen mit einem Stellvertreter und 
einem Sekretariat die eidgenössische Ombudsstelle bildet.
Weitere Auskünfte:
Dieter Biedermann, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 47 50

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