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EJPD: EU-Erweiterung: Bundesrat verabschiedet Verhandlungsmandat zur Personenfreizügigkeit

Bern (ots)

02.07.2003. Das Abkommen des freien Personenverkehrs
soll auf die neuen EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet werden: Der 
Bundesrat hat nach Konsultation der Kantone und der 
aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments das entsprechende 
Verhandlungsmandat verabschiedet.
Der Bundesrat sieht sich nach seinen Konsultationen mit der 
Konferenz der Kantonsregierungen und den aussenpolitischen 
Kommissionen von National- und Ständerat in seiner Position 
bestätigt. Der Mandatsentwurf des Bundesrates vom 14. Mai 2003 wurde 
gutgeheissen, so dass die Verhandlungen zur Ausdehnung des freien 
Personenverkehrs auf die neuen EU-Länder aufgenommen werden können. 
Die EU wird sich am 1. Mai 2004 um voraussichtlich zehn neue 
Mitgliedländer erweitern (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, 
Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern). Dadurch werden 
sechs der sieben bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der 
EU automatisch auf die neuen Mitgliedstaaten ausgedehnt. Nur für das 
Personenfreizügigkeitsabkommen sind Verhandlungen nötig.
Gegenstand der Verhandlungen mit der EU werden angemessene 
Übergangsregelungen sein. Mit Fristen und Kontingenten soll die 
Zuwanderung gesteuert und unter gewissen Voraussetzungen begrenzt 
werden, wie dies bereits im Freizügigkeitsabkommen gegenüber den 
bisherigen EU-Mitgliedern möglich ist. Der Zugang zum Arbeitsmarkt 
soll auch gegenüber den neuen Mitgliedländern schrittweise geöffnet 
werden.
Die EU-Erweiterung bewirkt eine bedeutende Öffnung des auf 450 
Millionen Menschen anwachsenden EU-Binnenmarkts und ist für die 
Schweizer Wirtschaft eine Chance. Sodann ergeben sich für die 
Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften wie auch von 
Hilfskräften interessante Perspektiven.
Fakultatives Referendum
In der Schweiz werden die eidgenössischen Räte über das 
Verhandlungsergebnis mit der EU befinden. Der Parlamentsbeschluss 
untersteht dem fakultativen Referendum. Mit dem Inkrafttreten der 
Ausdehnung des Abkommens ist frühestens 2005 zu rechnen. Die 
Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens ändert nichts daran, dass die 
Bundesversammlung im Jahr 2009 - sieben Jahre nach Inkrafttreten des 
Freizügigkeitsabkommens - über die Weiterfüh-rung des Abkommens 
entscheiden wird. Auch dieser Entscheid wird dem fakultativen 
Referendum unterstehen.
Keinen Einfluss haben die anstehenden Verhandlungen auf die 
flankierenden Massnahmen, die am 1. Juni 2004 in Kraft treten und 
auch auf Erwerbstätige aus den EU-Neumitgliedstaaten Anwendung 
finden werden. Diese Massnahmen schützen die schweizerischen 
Arbeitnehmer vor Lohn- und Sozialdumping. Die effiziente Umsetzung 
und konsequente Anwendung dieser Massnahmen wird von grosser 
Wichtigkeit sein.
Die bisherigen Erfahrungen mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen 
seit dem 1. Juni 2002 sowie EU-Studien über Migrationsbewegungen 
infolge der EU-Erweiterung zeigen, dass nicht mit einer übermässigen 
Zuwanderung zu rechnen ist.
Die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens liegt auf der Linie der 
Migrati-onspolitik des Bundesrates. Diese sieht einerseits eine 
Öffnung gegenüber der EU/EFTA vor, anderseits wird die Zuwanderung 
aus allen anderen Staaten auf qualifizierte Arbeitskräfte 
beschränkt.
Weitere Auskünfte:
Dieter W. Grossen, Stellvertretender Direktor IMES, 
Tel. 031 323 51 18

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