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EJPD: Gewährleistung der Waadtländer Verfassung Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern (ots)

30.04.2003. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die
neue Verfassung des Kantons Waadt zu gewährleisten. Die 
Stimmberechtigten haben die totalrevidierte Kantonsverfassung in der 
Volksabstimmung vom 22. September 2002 angenommen. Alle 
Verfassungsbestimmungen sind bundesrechtskonform.
Die neue Verfassung ist klar und systematisch gegliedert und in 
einer modernen, verständlichen Sprache verfasst. Das neuzeitliche 
Grundgesetz enthält aber auch bedeutende materielle Neuerungen: 
Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre, 
Schaffung eines Verfassungsgerichts und eines Rechnungshofs, 
Einführung einer Schuldenbremse, Förderung des Zusammenschlusses der 
Gemeinden, Stimmrecht auf kommunaler Ebene für Ausländerinnen und 
Ausländer, die sich seit zehn Jahren in der Schweiz und seit drei 
Jahren im Kanton aufhalten, sowie die Anerkennung der Israelitischen 
Gemeinde als Institution von öffentlichem Interesse.
Weitere Auskünfte:
Christine Guy-Ecabert, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 44
Lisbeth Sidler, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 92

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