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EJPD: Kleine Revision des Datenschutzgesetzes Der Bundesrat hält an seiner Linie fest und beauftragt das EJPD mit der Ausarbeitung einer Botschaft

Bern (ots)

30.09.2002. Mit der Revision des Datenschutzgesetzes
soll hauptsächlich die Information der Personen verbessert werden, 
deren Daten gesammelt werden. In der Vernehmlassung wurden die 
vorgeschlagenen Änderungen mehrheitlich gutgeheissen. Zu einigen 
Punkten dagegen waren sich die konsultierten Kreise nicht einig: 
Während Wirtschaftskreise insbesondere die verschärften 
Informationspflichten ablehnten, wünschten zahlreiche Kantone und 
Konsumentenschutzkreise eher einen Ausbau. Der Bundesrat hält 
angesichts dieses Resultats im Wesentlichen an seinen ursprünglichen 
Vorschlägen fest. Das EJPD wird voraussichtlich bis Ende Jahr die 
Botschaft zur Revision des Datenschutzgesetzes ausarbeiten.
Die Revision des Datenschutzgesetzes schafft für Personen, deren 
Daten gesammelt und verarbeitet werden, mehr Transparenz über die 
Verwendung ihrer Daten. Dazu wird vorgesehen, dass Firmen oder 
Personen, die Daten bearbeiten oder an Dritte weitergeben, vermehrt 
informieren müssen. Wenn sensible Daten gesammelt oder bearbeitet 
werden (z.B. Daten, welche die Gesundheit oder religiöse Ansichten 
betreffen) wird ein bestimmter Minimalumfang der Information 
vorgeschrieben, zudem müssen die Datenbearbeiter aktiv informieren. 
Bei nicht sensiblen Daten muss hingegen für die betroffene Person 
lediglich erkennbar sein, wer zu welchem Zweck Daten bearbeitet. Es 
genügt, wenn dies aus den Umständen der Datenbeschaffung klar wird; 
es wird nicht in jedem Fall ein ausdrücklicher Hinweis gefordert. 
Die Gesetzesrevision sieht zugleich ein Verfahren vor, welches es 
betroffenen Personen auf vereinfachte Art und Weise ermöglichen 
wird, Datenbearbeiter daran zu hindern, ihre Daten weiterhin zu 
bearbeiten oder durchzusetzen, dass die Daten berichtigt oder 
gelöscht werden.
Offen gelassen wurde die Frage, ob es den Bundesbehörden ermöglicht 
werden soll, künftig automatisierte Bearbeitungen (z.B. neue 
Datenbanken) während einer Übergangsfrist lediglich gestützt auf 
eine Verordnung des Bundesrates (und nicht wie bisher, gestützt auf 
eine Grundlage in einem Bundesgesetz) einzurichten. Zu diesem Punkt 
sollen noch weitere Abklärungen vorgenommen werden. Die Reaktionen 
zu diesem Änderungsvorschlag in der Vernehmlassung sind kontrovers 
ausgefallen.
Die Gesetzesrevision garantiert zudem einen Mindeststandard für den 
Datenschutz in der ganzen Schweiz. Dazu werden Minimalanforderungen 
für den Datenschutz in den Kantonen festgelegt, die erfüllt werden 
müssen, wenn die Kantone Bundesrecht vollziehen.
Zusatzprotokoll unterzeichnen Der Bundesrat will schliesslich das 
Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz der 
Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten 
unterzeichnen. Das Zusatzprotokoll enthält Bestimmungen über die 
Aufsichtsbehörden und die grenzüberschreitende Datenübermittlung. 
Die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls wurde von der überwiegenden 
Mehrheit der Vernehmlasser begrüsst.
Weitere Auskünfte:
Monique Cossali Sauvain, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 47 89
Stephan Brunner, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 323 44 56

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