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"Sans-Papiers": Der Bundesrat bekräftigt seine Haltung

Bern (ots)

In Antworten auf parlamentarische Vorstösse setzt sich die Regierung
erneut mit papierlosen Ausländerinnen und Ausländern auseinander
Der Bundesrat hat am Mittwoch zu mehreren
parlamentarischen Vorstössen betreffend rechtswidrig anwesende
Ausländerinnen und Ausländer ("sans papiers") Stellung genommen. Er
lehnt es ab, besondere Kontingente zu schaffen oder die Anforderungen
für die Bewilligung von Härtefallen befristet zu reduzieren. Zudem
sprach er sich gegen ein Moratorium beim Vollzug von Wegweisungen und
auch gegen einen "Runden Tisch" zu diesem Thema aus. Für
schwerwiegende Härtefälle sind bereits heute im Rahmen des geltenden
Rechts Lösungen möglich.
Seit dem Sommer halten in der Schweiz verschiedene Gruppierungen
Kirchen und öffentliche Gebäude besetzt. Sie fordern eine kollektive
Regelung für Personen ohne Anwesenheitsberechtigung in der Schweiz.
Der Bundesrat hat wiederholt dargelegt, dass er eine solche Regelung
ablehnt. Das Beispiel anderer europäischer Länder zeigt, dass sich
mittels Amnestien die Zahl der illegal anwesenden Ausländerinnen und
Ausländer längerfristig nicht wirksam begrenzen lässt.
Zahlreiche neue Vorstösse im Parlament
In den eidgenössischen Räten wurden mehrere Vorstösse zur
Situation der "sans-papiers" eingereicht. Auf drei davon sei hier
stellvertretend kurz eingangen:
  • Die SP-Fraktion schlägt die Schaffung eines besonderen Kontingents für illegal anwesende Ausländerinnen und Ausländer vor, die zudem gewisse Kriterien erfüllen müssen. Folgende Gründe sprechen für den Bundesrat gegen eine solche Lösung: Es ist nicht bekannt, wie viele Personen sich illegal in der Schweiz aufhalten. Es wäre daher auch nicht möglich, die Grösse dieses Kontingents auch nur annähernd objektiv festzulegen. Auch auf eine Beschränkung von Härtefallbewilligungen wurde bisher bewusst verzichtet, da nach ihrer Ausschöpfung keine Bewilligung mehr erteilt werden könnte und demnach weggewiesen werden müsste. Eine glaubwürdige und konsequente Migrationspolitik, die auch von der Bevölkerung mitgetragen wird, wäre im Übrigen nicht mehr möglich, wenn für die legale wie auch für die illegale Migration Kontingente bereit gestellt würden.
  • Die Motion von Nationalrätin Doris Leuthard empfiehlt, für illegal anwesende Personen während eines Jahres die Anforderungen für die Anerkennung als Härtefall herabzusetzen und auf Verordnungsstufe zu konkretisieren. Faktisch käme dies einer zeitlich befristeten Amnestie nahe. Im Interesse der Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit ist der Härtefallbegriff nach Ansicht des Bundesrates immer gleich auszulegen. Gälte die vorgeschlagene Lösung nur für "sans - papiers", käme dies einer Benachteiligung von Personen gleich, die nach einem vorübergehenden rechtmässigen Aufenthalt die Schweiz wieder verlassen müssen (z.B. Studierende, Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene). Vorübergehend grosszügigere Härtefallbestimmungen müssten konsequenterweise auch auf diesen Personenkreis ausgedehnt werden.
  • Die Motion von Nationalrätin Regine Aeppli fordert die Schaffung eines Runden Tisches, an dem neben Behörden von Bund und Kantonen auch Fachleute, NGO's, Kirchen und Vertreter der betroffenen Personen teilnehmen sollten. Im Migrationsbereich bestehen nach Ansicht des Bundesrates indessen schon heute mehrere Organisationen und Instrumente, die der Erarbeitung von Vorschlägen und dem Informationsaustausch unter Einbezug aller interessierter Gruppen dienen. Wertvolle Arbeiten leisten beispielsweise die Eidgenössische Ausländerkommission (EKA) und die Eidgenössische Flüchtlingskommission (EKF). Besonders die breit zusammengesetzte EKA hat sich bereits intensiv mit der Frage der „sans papiers" beschäftigt. Sie lehnt eine Amnestie ab und schlägt vor allem Ombudsstellen in den hauptsächlich betroffenen Kantonen vor. Die zuständigen Bundesbehörden stehen mit der EKA in ständigem Kontakt. Der Bundesrat sieht daher keine Notwendigkeit für einen Runden Tisch.
Kantone einstimmig für Politik des Bundesrates
Ihm Rahmen des geltenden Rechts besteht nach der Auffassung des
Bundesrates genügend Spielraum, um im Einzelfall humanitären
Überlegungen Rechnung zu tragen. Die Bundesbehörden sind bereit, alle
Gesuche wohlwollend zu prüfen, sofern die kantonalen Behörden mit
einer Anwesenheitsregelung ausdrücklich einverstanden sind. Für einen
Vollzugsstopp bei Wegweisungen besteht daher kein Anlass.
Das Bundesamt für Ausländerfragen und das Bundesamt für
Flüchtlinge haben ihre Praxis in einem  Rundschreiben erläutert und
dieses den Mitgliedern der Konferenz der kantonalen Justiz- und
Polizeidirektoren (KKJPD) zur Stellungnahme unterbreitet. Ziel des
Rundschreibens ist es, bei den kantonalen Behörden, aber auch bei den
betroffenen Personen im Hinblick auf die politische Diskussion
Transparenz zu schaffen.
An der Konferenz der KKJPD vom 8.-9. November 2001 sprachen sich
die Vertreter der Kantone einstimmig für die Politik des Bundesrates
aus. Sie lehnten eine allgemeine Amnestie oder die Schaffung eines
besonderen Kontingents für illegal anwesende Ausländerinnen und
Ausländer ab. Ein Moratorium beim Vollzug von Wegweisungen oder die
Schaffung eines Runden Tisches  wurde ebenfalls abgelehnt.

Kontakt:

Albrecht Dieffenbacher
Bundesamt für Ausländerfragen
Tel: 031 325 95 42

Christoph Müller-Tragin
Informationsdienst BFA
Tel: 031 325 90 32

Brigitte Hauser-Süess
Informationsdienst BFF
Tel. 031 325 93 50

Dominique Boillat
Informationsdienst BFF
Tel. 031 325 98 80

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