HEV Schweiz: Bundesrat beschliesst einseitige Vorlage
Zürich (ots) - Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2014 beschlossen, nur die Mietzinsmaxima an die Realitäten anzupassen, nicht aber die Beträge von Wohneigentümern in bescheidenen Verhältnissen. Damit ist die Vorlage einseitig und letztlich ungerecht. Einseitige Anpassung Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass die Unterstützungsbeiträge für die Wohnkosten (Mietzinsmaxima) den aktuellen Preisentwicklungen angepasst ...