Verbesserte Stipendiengesetzgebung für den Kanton Luzern
Luzern (ots) - Der Kanton Luzern erhält eine neuen Stipendiengesetzgebung: Per 1. August 2003 treten das neue Gesetz und die Verordnung in Kraft, die im Stipendienwesen wesentliche Verbesserungen mit sich bringen; so z.B. die Gleichbehandlung der schulischen und beruflichen Ausbildungswege und der Wegfall der bisher bestehenden Altersgrenze von 30 Jahren. Das bisherige Stipendiengesetz datiert aus dem Jahre 1991 ...