Regierung erhöht die Pauschalen des Grundbedarfes in der Sozialhilfe
Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Dezember 2020 beschlossen ab 1. März 2021 die Pauschale des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt gemäss Art. 20a der Sozialhilfeverordnung um 1.12% zu erhöhen. Die Anpassung erfolgt in Anlehnung an die Empfehlungen und gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), die sich ...