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Schweizer Wirtschaftsauskunfteien veröffentlichen aktualisierte Verhaltensregeln zum Schutz persönlicher Daten

Schweizer Wirtschaftsauskunfteien veröffentlichen aktualisierte Verhaltensregeln zum Schutz persönlicher Daten
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Schweizer Wirtschaftsauskunfteien veröffentlichen aktualisierte Verhaltensregeln zum Schutz persönlicher Daten

Die Interessensgemeinschaft der Wirtschaftsauskunfteien mit Creditreform, Crif, Dun & Bradstreet und Intrum haben ihre Verhaltensregeln gemäss dem neuen Datenschutzgesetz DSG harmonisiert. Damit wird sichergestellt, dass personenbezogene Daten angemessen geschützt sind. Die Verhaltensregeln dienen als Regelwerk für die Tätigkeit der Auskunfteien und sind für die Gewährleistung eines fairen und transparenten Marktes von wesentlicher Bedeutung. Wirtschaftsauskunfteien spielen eine wichtige Rolle, indem sie breiten Bevölkerungsschichten Zugangzu Kreditgeschäften ermöglichen.

Vor dem Hintergrund des neuen Datenschutzgesetzes haben Creditreform, Crif, Dun & Bradstreet und Intrum ihre Verhaltensregeln angepasst, um einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Diese Vereinbarung enthält spezifische Verhaltensregeln, die gemeinsame Qualitätsstandards schaffen. Die Website www.ig-wa.ch wurde eingerichtet, um Konsumentinnen und Konsumenten noch besser über den Schutz ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die Vereinbarung regelt auch die neuen Speicherfristen für personenbezogene Daten je nach Art und Zweck der Nutzung. Diese reichen von 5 Jahren für nicht vollstreckte Forderungen und Zahlungserfahrungen sowie bis zu 10 Jahren für betriebene Forderungen, Verlustscheine und Konkursverfahren.

Wirtschaftsinformationen für das öffentliche Interesse

Wirtschaftsauskunfteien leisten einen wichtigen, volkswirtschaftlichen Beitrag, indem sie Informationen über die Zahlungsfähigkeit von natürlichen Personen bereitstellen. Ohne diese Dienstleistungen wäre der Bevölkerung Kreditgeschäfte wie auch der Kauf auf Rechnung nur schwer möglich. Bestimmte Branchen, wie zum Beispiel der E-Commerce, die Telekommunikation oder der Online-Handel, sind darauf angewiesen, die Zahlungsfähigkeit ihrer Kundinnen und Kunden zu untersuchen, um das Risiko von Zahlungsausfällen richtig einzuschätzen.

Verbraucherschutz durch Bonitätsdaten

Bonitätsdaten sind nicht nur für Unternehmen von Bedeutung, sondern dienen auch dem Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten. Wirtschaftsauskunfteien spielen hierbei eine wichtige Rolle, indem sie den Kauf auf Kredit von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten einschränken. Auf diese Weise helfen sie dabei, einer übermässigen Verschuldung vorzubeugen.

Recht auf Selbstauskunft

Die teilnehmenden Auskunfteien verpflichten sich, Daten nach dem Grundsatz der Zweckbindung und Verhältnismässigkeit transparent zu verarbeiten und zu speichern. Jede Privatperson hat das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft. Die Wirtschaftsauskunfteien müssen sämtliche gespeicherten und bearbeiteten Daten in einer für die antragsstellende Person verständlichen Form herausgeben.

ig-wa.ch/

Medienkontakte

Creditreform

Raoul Egeli

Präsident

raoul.egeli@creditreform.ch

Crif AG

Heidi Hug

Head of Marketing & Communications

presse.ch@crif.com

Dun & Bradstreet Schweiz AG

Nadine Sifrig

Manager Marketing & Communications

medien.ch@dnb.com

Intrum AG

Jaël Fuchs

Head of Marketing & Communications

medienstelle@intrum.com

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Jaël Fuchs
Head of Marketing & Communications
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