Elektro Roller in der Schweiz einlösen – Ihr Ratgeber von Go-Wheels
Elektro Roller und Elektro Scooter gehören längst zum modernen Stadtbild. Sie sind leise, umweltfreundlich und ideal für kurze Wege im Alltag. Doch viele stellen sich vor dem Kauf oder Import die gleiche Frage:
Muss man einen Elektro Roller in der Schweiz einlösen oder anmelden?
Schweiz - nJanuar 2026: Go-Wheels bringt Klarheit in dieses Thema und zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen, damit Ihr E Scooter oder E Roller legal und sicher unterwegs ist.
Muss ein Elektro Roller in der Schweiz eingelöst werden?
Die gute Nachricht:
Die meisten Elektro Scooter müssen in der Schweiz nicht eingelöst oder zugelassen werden.
Typische E Scooter – also elektrische Tretroller ohne Sitz – gelten rechtlich als sogenannte Leicht-Motorfahrräder. Erfüllen sie die gesetzlichen Vorgaben, dürfen sie ohne Kontrollschild, ohne Fahrzeugausweis und ohne amtliche Anmeldung gefahren werden.
Ihr Elektro Roller ist also sofort einsatzbereit, wenn er:
- eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h erreicht
- über funktionierende Bremsen verfügt
- mit Front- und Rücklicht ausgestattet ist
- eine Klingel oder Hupe besitzt
Sind diese Bedingungen erfüllt, darf Ihr Elektro Scooter im öffentlichen Verkehr genutzt werden – ganz ohne Einlösung beim Strassenverkehrsamt.
Wann ist eine Einlösung doch nötig?
Nicht jeder E Roller fällt in diese einfache Kategorie. Modelle mit:
- Sitz,
- höherer Geschwindigkeit,
- deutlich mehr Motorleistung
- oder mofaähnlicher Bauweise
können rechtlich als Motorfahrrad oder Kleinmotorrad gelten. In diesen Fällen ist eine Einlösung mit Versicherung, Fahrzeugausweis und Kontrollschild erforderlich.
Go-Wheels empfiehlt:
Prüfen Sie vor dem Kauf die technischen Daten Ihres Elektro Rollers oder lassen Sie sich direkt von uns beraten. So vermeiden Sie Überraschungen und wissen genau, ob Ihr Fahrzeug einlösungsfrei ist oder nicht.
Alter, Führerschein und Versicherung
- Ab 16 Jahren: Kein Führerausweis nötig für zugelassene E Scooter
- 14–16 Jahre: Führerausweis Kategorie M erforderlich
- Versicherung: Für einlösungsfreie Elektro Scooter ist keine separate Fahrzeugversicherung vorgeschrieben. In der Regel genügt Ihre private Haftpflichtversicherung
- Helm: Nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen
Wo darf man mit dem Elektro Roller fahren?
Ein E Scooter wird im Verkehr wie ein Velo behandelt:
- Nutzung von Velowegen und Strassen
- Trottoirs sind tabu
- Es gelten die allgemeinen Verkehrsregeln
So bleiben Sie sicher unterwegs – und vermeiden Bussen.
Kein Einlösen, keine Zulassung, kein Kontrollschild.
Das gilt für die meisten Elektro Scooter und E Roller in der Schweiz.
Solange Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht, können Sie direkt losfahren. Leistungsstärkere Modelle hingegen müssen eingelöst werden – ähnlich wie ein Mofa oder Roller.
Go-Wheels begleitet Sie von der Auswahl bis zur Inbetriebnahme Ihres Elektro Rollers. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht nur stilvoll, sondern auch rechtlich korrekt unterwegs sind.
Elektrisch. Effizient. Einfach mobil – mit Go-Wheels.
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