Was ist ein schwerwiegender Mangel bei einem Auto? Und was sind Ihre Rechte?
Der Kauf eines Gebrauchtwagens ist immer auch Vertrauenssache. Umso ärgerlicher ist es, wenn kurz nach dem Kauf versteckte Mängel auftauchen, die sich als gravierend herausstellen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was genau als schwerwiegender Mangel gilt, welche Rechte Käufer haben, und worauf beim Kauf oder Verkauf – ob privat oder über einen Autohändler – besonders zu achten ist.
Was ist ein schwerwiegender Mangel?
Egolzwil, Schweiz - Juni 2025: Ein schwerwiegender Mangel liegt vor, wenn das Fahrzeug nicht den üblichen oder vertraglich zugesicherten Zustand aufweist. Entscheidend ist dabei, dass der Mangel:
bereits bei der Übergabe bestanden hat (auch wenn er unbemerkt war),
die Verkehrssicherheit oder den Gebrauch wesentlich beeinträchtigt,
nicht ohne erheblichen Aufwand behebbar ist,
und für den Käufer bei Kenntnis vom Kauf abgehalten hätte.
Solche Mängel sind rechtlich relevant und können eine Rückabwicklung oder Kaufpreisminderung begründen.
Typische Beispiele
Nicht jeder Defekt ist automatisch ein schwerwiegender Mangel. Hier einige Beispiele, bei denen Gerichte häufig zugunsten der Käufer entscheiden:
Übermässiger Ölverbrauch (z. B. 1 Liter auf 1’000 km)
Unfallfahrzeuge ohne Offenlegung
Getriebe- oder Motorschäden, die kurz nach dem Kauf auftreten
Manipulierter Kilometerstand
Rahmen- oder Rostschäden, die die Sicherheit gefährden
Ein erfahrener Autohändler prüft solche Risiken oft genauer als ein privater Käufer – ein Vorteil, den professionelle Anbieter bieten können.
Rechtsfolgen: Diese Optionen haben Käufer
Stellt sich ein schwerwiegender Mangel heraus, haben Käufer grundsätzlich drei Möglichkeiten:
Wandelung – Rückgabe des Autos gegen Rückzahlung des Kaufpreises
Minderung – Preisnachlass bei Behalten des Fahrzeugs
Nachbesserung – Reparatur auf Kosten des Verkäufers (nur bei bestimmten Vertragsverhältnissen sinnvoll)
Bei Fahrzeugen, die für den Auto Export bestimmt sind, ist eine rechtliche Durchsetzung nach dem Verkauf ins Ausland meist schwieriger – hier ist sorgfältige Dokumentation entscheidend.
Besonderheiten bei Gebrauchtwagen
Bei Gebrauchtwagen ist oft unklar, welche Mängel als „normal“ gelten. Wer sein Fahrzeug mit dem Vermerk „wie gesehen“ verkauft, kann sich nicht komplett von der Haftung befreien. Versteckte und sicherheitsrelevante Mängel müssen dennoch offengelegt werden – egal, ob privat oder gewerblich verkauft wird.
Wer beim Verkauf auf Nummer sicher gehen möchte, kann sein Fahrzeug einem seriösen Anbieter wie einem Autoankauf-Dienst oder professionellen Händler anvertrauen – das schützt vor rechtlichen Folgen und sorgt für klare Verhältnisse.
Beweislast & Empfehlung
Die Beweislast liegt beim Käufer: Er muss nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Umso wichtiger sind:
Fachgutachten oder Werkstattberichte
Dokumentierte Korrespondenz mit dem Verkäufer
Schnelle Mängelrüge – idealerweise schriftlich und nachweisbar
Unsere Empfehlung: Wer ein Fahrzeug verkaufen möchte, das möglicherweise nicht mängelfrei ist (z. B. älter, hoher Verbrauch, Motorprobleme), sollte sich an einen erfahrenen Autohändler in der Nähe wenden. Dort können technische Mängel oft professionell eingeschätzt und marktgerecht bewertet werden – ohne spätere Reklamationen.
Sicher handeln mit Autoankäufer.ch
Ein schwerwiegender Mangel kann für Käufer und Verkäufer unangenehme Folgen haben. Ob privat oder über einen Autohändler abgewickelt – entscheidend ist, dass bekannte Mängel ehrlich kommuniziert und dokumentiert werden. Wer auf rechtssichere Abläufe Wert legt, ist mit einem erfahrenen Partner wie Autoankäufer.ch gut beraten – insbesondere auch beim Export oder dem Verkauf von Fahrzeugen mit Defekten.
Adresse: Mansour Auto Trading Autoankäufer.ch Dorf 10 6243 Egolzwil
E-Mail: info@mansour-auto-trading.ch
Web: www.autoankäufer.ch