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Neue Massnahmen zur Lärmreduzierung: erste Bilanz ist positiv

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Neue Massnahmen zur Lärmreduzierung: erste Bilanz ist positiv

Am 1. Februar 2022 trat der neue Ministerialerlass in Kraft, der den Betrieb des Flughafens Basel-Mulhouse regelt. Er enthält zusätzliche Massnahmen zur Lärmreduzierung. Die erste Bilanz nach einem Monat ist positiv.

Die neuen Massnahmen, welche die bereits bestehenden Betriebsbeschränkungen ergänzen, lauten:

  • Verbot geplanter Starts zwischen 23 Uhr und Mitternacht.
  • Verbot von Starts und Landungen besonders lauter Flugzeuge (Kapitel 3 mit einer Lärmmarge von weniger als 13 EPNdB (Effective Perceived Noise Decibel)) in den Nachtstunden zwischen 22 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 5 und 6 Uhr.

Mit dem neuen Erlass wurde eine wichtige Etappe der vom Flughafen verfolgten Strategie zur Lärmreduzierung erreicht. Die erste Bilanz seit Inkrafttreten des neuen Erlasses präsentiert sich wie folgt:

  • Seit dem 1. Februar bis und mit 28. Februar 2022 gab es keine geplanten Starts nach 23 Uhr.
  • Seit dem 1. Februar bis und mit 28. Februar 2022 gab es 7 verspätete Starts nach 23 Uhr. Es wird derzeit durch die französische Zivilluftfahrtbehörde DGAC untersucht, ob diese Verspätungen vom jeweiligen Luftfahrtunternehmen zu verantworten sind oder nicht.

Gemäss Betriebserlass sind verspätete Starts nach 23 Uhr im Falle von Verspätungen, die nicht vom Luftfahrtunternehmen zu verantworten sind, zulässig. Die Frage der Zulässigkeit wird zuerst von der DGAC geprüft und nötigenfalls der unabhängigen Behörde ACNUSA zur endgütigen Beurteilung weitergeleitet. Die Entscheidung der ACNUSA über die Rechtmässigkeit der verspäteten Abflüge und eine eventuelle Sanktionierung der betroffenen Fluggesellschaft erfolgt im Nachhinein. Im Sinne einer zusätzlichen Information veröffentlicht der Flughafen eine Tabelle der an die ACNUSA weitergeleiteten Fälle im WebReporting (Unterrubrik Regelverstösse). Die Übersicht über die Abflüge nach 23 Uhr ist ebenfalls im WebReporting einsehbar.

Im Vergleich zu den Vorjahren präsentieren sich die Zahlen folgendermassen:

IFR*-Starts 23-24 Uhr

Monat / Geplante Starts 23-24 Uhr / Durchgeführte Starts 23-24 Uhr

Februar 2022 / 0 / 7

Vergleichsmonate

Januar 2022 / 77 / 68

Februar 2021 / 68 / 64

Februar 2020 / 75 / 79

Februar 2019 / 71 / 85

Die Starts in der zweiten Nachtstunde sind somit seit Inkrafttreten des neuen Erlasses am 1. Februar 2022 deutlich zurückgegangen (-89% im Vergleich zum Vorjahr bzw. - 91% im Vergleich zu 2019), die Wirkung auf die Lärmbelastung nach 23 Uhr ist positiv. Aufgrund eines technischen Problems wurden auf der EuroAirport-Webseite einige Abflüge, die neu vor 23 Uhr geplant sind, immer noch nach 23 Uhr angezeigt. Dieses Problem wird derzeit behoben.

Der Flughafen wird die Lärmentwicklung weiterhin genau beobachten, um mögliche negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend handeln zu können.

* IFR: Flüge nach Instrumentenflugregeln

Weitere Informationen über den EuroAirport finden Sie unter: http://www.euroairport.com

Kontakt

Manuela WITZIG

Leiterin Externe Kommunikation

Tel. +41 (0)61 325 35 45

Pikett (am Wochenende): +33 (0)6 32 63 37 87

E-Mail: media@euroairport.com

Flughafen Basel-Mulhouse | Postfach | CH-4030 Basel
Aéroport Bâle-Mulhouse | BP 60120 | F-68304 Saint-Louis Cedex
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