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Leihmutter zu vermieten - kann das richtig sein? Ein Arzt aus Griechenland steht Rede und Antwort

Leihmutter zu vermieten - kann das richtig sein? Ein Arzt aus Griechenland steht Rede und Antwort
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Berlin (ots)

Was in Deutschland verboten ist, wird in Griechenland immer mehr zum Erfolgsmodell. Leihmutterschaft für deutsche Paare mit Kinderwunsch ist beliebter denn je. Griechische Mütter werden dafür bezahlt, Leben zu schenken, wo sonst keines entstehen könnte. Dass dieses Thema auch auf enorme Kritik stößt, ist nicht verwunderlich. Wie verwerflich ist ein solcher Eingriff in die Natur? Hat das nicht rechtliche Konsequenzen oder werden dabei einfach nur die sehnlichen Wünsche von Eltern erfüllt, die keine andere Möglichkeit haben? Antworten auf diese und alle anderen Fragen hat Dr. med. Ioannis Zervomanolakis von Southeastern Fertility Solutions in Athen. Der griechische Spezialist absolvierte seine Facharztausbildung in Deutschland und hat an der Universität Bonn promoviert, bevor er als Oberarzt an die Uniklinik Innsbruck wechselte. Nun betreut er seit zehn Jahren viele Paare aus Deutschland und Österreich in der IVF-Abteilung Institute of Life der Klinik IASO, der größten Entbindungsklinik Griechenlands mit über 10.000 Entbindungen jährlich.

Leihmutterschaft ist in Deutschland strengstens verboten. Was passiert mit den Kindern, die in Griechenland geboren werden? Werden sie vom deutschen Staat anerkannt?

Dr. Zervomanolakis: In Griechenland haben wir den Vorteil, dass ein Gerichtsverfahren vor dem Embryotransfer stattfindet. So wird die griechische Gerichtsentscheidung vom deutschen Staat anerkannt. Bei rechtlichen Fragen steht unsere deutsch-griechische Anwältin Vicky Athanassoglou immer zur Verfügung. (Mehr dazu: http://ots.de/ldKlWV). Es dauert ca. 4-6 Monate, bis der Embryotransfer durchgeführt wird. Somit haben alle Beteiligten Zeit, sich zu überlegen, ob die Behandlung sinnvoll ist oder nicht. Auf diese Art führt die Klinik auch ein Auswahlverfahren für die werdenden Eltern durch. Die Behandlung erfolgt außerdem nur aus medizinischen Gründen, also wenn eine Schwangerschaft der Wunschmutter auf normalem Wege nicht möglich ist.

Welche Namen stehen dann in der Geburtsurkunde?

Nur der Name des Paares steht als Elternname in der Geburtsurkunde. So ist es per Gesetz vorgeschrieben. Die Leihmutter und das Verfahren der Leihmutterschaft werden überhaupt nicht erwähnt. Genetisch betrachtet handelt es sich schließlich um das leibliche Kind der Wunscheltern.

Inwieweit wird in das normale Leben der Leihmutter eingegriffen? Muss sie während der Behandlung in der Klinik verbleiben?

Nein, sie lebt in ihren ganz normalen familiären Verhältnissen. Die Wunsch-Eltern können sie aber jederzeit kontaktieren oder besuchen. Bestimmte Regelungen, wie beispielsweise der Verzicht auf schädliche Nahrungsmittel oder die Einnahme von Medikamenten, können vorher ausgehandelt und durchgesetzt werden.

Was geschieht, wenn die Leihmutter krank wird und das Kind verliert? Gibt es dann so etwas wie eine Geld-zurück-Garantie?

Nein, es gibt keine Garantie, denn es handelt sich um eine medizinische Behandlung, über die sowohl die Leihmutter als auch das Paar aufgeklärt werden.

Die Bindung zwischen Mutter und Kind ist etwas ganz Besonderes. Wie soll das möglich sein, ein fremdes Kind auszutragen und es danach einfach an die Wunsch-Eltern abzugeben? Welche psychischen Folgen hat das?

Durch die Entwicklung von Gesellschaft und Medizin sind heutzutage Familienformen üblich, die man sich vor ein paar Jahren nicht vorstellen konnte. Warum nicht auch Kinder nach Leihmutterschaft? Von den Leihmüttern wird zunächst ein psychiatrisches Gutachten erstellt und sie werden während und nach der Schwangerschaft psychologisch betreut. Außerdem haben sie schon eigene Kinder; deswegen sollte man diese Bedenken in der Realität nicht überschätzen. Einige Familien halten nach der Geburt Kontakt zu der Leihmutter, sodass sie immer weiß, wie es dem Kind geht.

Und wenn die Familien den Kontakt verweigern? Kann Geld eine solch starke Mutter-Kind-Bindung ersetzen?

Das Gesetz gibt den Eltern das Recht, die Entscheidung über den Erhalt oder Abbruch des Kontakts zu der Leihmutter zu treffen. Die Bezahlung gilt nicht als "Miete", sondern als Entschädigung für die verlorenen Arbeitsstunden, krankheitsbedingte Abwesenheit und Ähnliches. Außerdem müssen alle Leihmütter laut Gesetz bereits Mütter sein; deshalb empfinden sie ihren Einsatz als Hingabe für das Paar, das seinen Kinderwunsch noch nicht verwirklichen konnte.

Könnte es nicht auch sein, dass beim Kind später psychische Probleme auftreten, wenn es erfährt, wie es zur Welt gekommen ist?

Die bisherigen Studien weisen eher auf das Gegenteil hin. Außerdem sagen Experten, dass die Kinder bei einer angemessenen Aufklärung keinen Schaden davontragen.

Woher nehmen Sie die Motivation für Ihre Arbeit?

Ich möchte Paaren, die selbst keine Kinder bekommen können, den Wunsch erfüllen, ihre Familien zu vervollständigen. Unter medizinisch und rechtlich einwandfreien Bedingungen Leben zu schenken und ihnen die Möglichkeit zu bieten, ein glückliches, gesundes Kind großzuziehen, ist für mich nichts Verwerfliches. Schließlich sind liebevolle Wunscheltern eine bessere Voraussetzung für eine intakte Familie als ungewollte Schwangerschaften. Und solange alles gesetzlich geregelt ist, kann es auch keine Ausbeutung der Leihmütter geben.

Warum, glauben Sie, erklären sich die Leihmütter bereit, ihren Körper zur Verfügung zu stellen?

Die Leihmütter sind selbst bereits glückliche Mütter von eigenen Kindern und wissen deshalb auch genau, was die Aufgabe für sie bedeutet. Die Möglichkeit, anderen Familien ebenfalls zu diesem Glück zu verhelfen, ist die stärkste Motivation. Für sie ist es, als hätten sie ein Pflegekind, um das sie sich für eine gewisse Zeit kümmern, um es dann in die Obhut der Menschen zu geben, die sich schon lange nach Familienzuwachs gesehnt haben.

Dr. Zervomanolakis wird am Samstag, 9. März 2019 um 11:15 im Rahmen der "Kinderwunsch Tage 2019" in Berlin einen öffentlichen Vortrag zu den Möglichkeiten der Leihmutterschaft halten. Titel des Vortrags: "Legale Leihmutterschaft in einem EU-Land: Unsere Erfahrung in Griechenland"

Das Team der Southeastern Fertility Solutions finden Messebesucher an beiden Messetagen an der Standnummer 88. Veranstaltungsort ist das Mercure Hotel MOA in Berlin.

Kontakt:

Southeastern Fertility Solutions
Dr. med. Ioannis Zervomanolakis

WomanCenter
Kifissias 14
Maroussi, 151 25 Athen

Telefon: +306977164159
email: zervomanolakis@womancenter.gr
WWW: http://www.leihmutter.gr