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Temporärarbeit ermöglicht soziale Absicherung für Plattformarbeitende

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Dübendorf (ots)

Die Digitalisierung durchdringt Gesellschaft und Wirtschaft immer mehr. Die Just-in-time-Logik prägt das Wirtschaften, die Arbeitswelt und das Privatleben. Infolgedessen steigt die Zahl der Menschen, die flexibel arbeiten, und ebenso der Plattformen, auf denen Arbeitnehmende um Aufträge werben oder Aufträge vermittelt werden. Nie war der Sprung in den Arbeitsmarkt vermeintlich so leicht wie heute. Diese Entwicklung hat aber auch Schattenseiten: Da sich die Plattformen - wie etwa Uber - nicht als Arbeitgeber, sondern als Vermittler verstehen, fallen die Flexworker aus dem Gefüge einer sozialen Absicherung.

Ein gangbarer Weg, um diese Schutzlücke zu schliessen, bietet das Gesetz über den Personalverleih. Gute Beispiele sind Plattformen wie Coople, smartstaff oder Adia, die als Personalverleiher agieren. Sie verleihen die Flexworker dem Auftraggeber, der zur Ausführung der Arbeiten die Weisungsbefugnis erhält. Lohnzahlung, Administration sowie die soziale Absicherung sind damit in der Verantwortung des Plattformbetreibers.

Temporärarbeit sozialpolitisch beispielhaft

Über den Personalverleih sind Flexworker im Fall von Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und Alter sehr gut abgesichert. Und in Sachen Weiterbildung sind Temporärarbeitende oft sogar besser bedient als Festangestellte. «Mit der Temporärarbeit kennt die Schweiz eine Arbeitsform, die flexibles Arbeiten und soziale Absicherung schon lange beispielhaft verbindet», erklärt Myra Fischer-Rosinger, Direktorin von swissstaffing.

Flexwork - Bedürfnis in allen Altersgruppen

Die Ergebnisse einer Umfrage bei 4000 Temporärarbeitenden belegen: «Junge, unabhängige Arbeitnehmende entscheiden sich besonders häufig bewusst für flexible Arbeit. Mit einem Anteil von über 30 Prozent ist das Bedürfnis nach flexibler Arbeit aber in allen Altersgruppen weit verbreitet», erläutert Myra Fischer-Rosinger. Ihre häufigsten Motive sind berufliche Abwechslung und eine bessere Work-Life-Balance. Die übrigen Temporärarbeitenden nutzen die flexible Erwerbsform, um sich auf dem Arbeitsmarkt neu zu orientieren, und als Brücke in eine Festanstellung.

Zukunft gestalten

Was der Arbeitsmarkt für die Zukunft braucht, ist eine Kultur, die flexibles Arbeiten und den dynamischen Wechsel zwischen verschiedenen Erwerbsformen akzeptiert. Und er benötigt ein soziales Sicherungssystem, das Erwerbstätige unabhängig von ihrer Beschäftigungsform gegen die grundlegenden Risiken schützt und die lebenslange Aus- und Weiterbildung fördert. Für Temporärarbeitende wurde ein solches System schon entwickelt.

Trotzdem besteht mit Blick auf die soziale Absicherung der Beteiligten an der Gig Economy Klärungs- und Handlungsbedarf. Im November 2019 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) die parlamentarische Initiative «Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen» gutgeheissen, die den Weg zu neuen, flexibleren Arbeitsmodellen und einem modernen Sozialversicherungsrecht ebnen soll. Zudem wird gespannt der Bericht des Bundesamts für Sozialversicherungen erwartet, der bis Ende 2019 weitere Antworten liefern soll.

Weitergehende Informationen bietet auch das White Paper «Flexwork und soziale Absicherung» im Download unter www.swissstaffing.ch/whitepaper.

Kontakt:

Myra Fischer-Rosinger, Direktorin
Tel: 044 388 95 40
myra.fischer-rosinger@swissstaffing.ch

Marius Osterfeld, Ökonom
Tel: 044 388 95 70 / 079 930 45 25
marius.osterfeld@swissstaffing.ch

www.swissstaffing.ch
www.die-temporaerarbeit.ch

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