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DAKOMED - Dachverband Komplementärmedizin

Es gibt keinen "Gerümpel" im Leistungskatalog

Bern (ots)

Der Walliser Nationalrat Philippe Nantermod (FDP) scheint es als seine Mission zu sehen, den "Leistungskatalog der Grundversicherung zu entrümpeln". Das Problem: Er findet keinen. Alle Therapierichtungen, auch die Psychotherapie oder die Komplementärmedizin, sind wissenschaftlich evaluiert und Teil unseres demokratisch legitimierten Versorgungssystems.

Die Formulierung findet sich im neusten Vorstoss von Nationalrat Philippe Nantermod (VS / FDP), den die grosse Kammer in der laufenden Frühlingssession behandelt. Er wolle den Leistungskatalog der Grundversicherung entrümpeln, schreibt Nantermod in der Motion 24.3210, und fordert, dass "Behandlungen ohne nachgewiesene Wirksamkeit" gestrichen werden.

Der Bundesrat empfiehlt den Vorstoss zur Ablehnung, wie bereits frühere Vorstösse Nantermods mit ähnlicher Stossrichtung. Der Grund, vereinfacht gesagt: Es gibt in der obligatorischen Krankenversicherung keine Behandlungen ohne nachgewiesene Wirksamkeit - denn ohne würden sie nicht in den Leistungskatalog aufgenommen. Gemäss Art. 32 KVG müssen alle Leistungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Art. 35a KVV regelt die Vorgaben zur Beurteilung komplementärmedizinischer Leistungen.

Wirksamkeit ist wissenschaftlich belegt

Als Beispiel für eine "Behandlung ohne nachgewiesene Wirksamkeit" führt Nantermod für seine geplante Entrümpelungsaktion die Homöopathie auf. Auch diese Methode ist aber nach den erwähnten Kriterien für die Erstattung durch die Obligatorische Krankenversicherung (OPK) qualifiziert - zudem liegen inzwischen zahlreiche Studien vor, die ihre Wirksamkeit in der Anwendung belegen. Auch wenn immer wieder das Vorurteil bedient wird, die Wirkung könnte ja alleine auf den Placeboeffekt zurückzuführen sein: Der aktuelle Stand der indikationsübergreifenden klinischen Forschung zur Homöopathie liefert einen klaren Beleg für eine Wirksamkeit gegenüber Placebo [Hamre et al 2023]. Das Institut für Komplementäre und Integrative Medizin der Universität fasst den Stand der Forschung übersichtlich zusammen.

"Komplementär- und Integrativmedizin gehören in der Schweiz zur medizinischen Realität", sagt Martin Bangerter, geschäftsführender Co-Präsident des Dachverbands Komplementärmedizin Dakomed. "Ärztinnen und Ärzten zu unterstellen, sie würden aus persönlichen Überzeugungen unwirksame Methoden anwenden, ist reine Polemik. Komplementärmedizin wird eingesetzt, weil wissenschaftliche Evidenz und klinische Erfahrung ihre Wirksamkeit zeigen - und weil Patientinnen und Patienten davon profitieren."

Komplementärmedizin hilft Kosten senken

Eine im Januar 2026 veröffentlichte Studie der Universität Genf mit Zahlen des Versicherers Groupe Mutuel zeigt über einen Zeithorizont von fünf Jahren, dass die Gesundheitskosten bei jenen, die zusätzlich zu herkömmlicher Medizin auch Komplementärmedizin nutzen, anfangs zwar höher ausfallen, sich über die Jahre aber günstiger entwickeln als bei der Vergleichsgruppe, die ausschliesslich herkömmliche Medizin anwendet. Die Autorinnen und Autoren, die ihre Ergebnisse in der renommierten Fachzeitschrift "Mayo Clinic Proceedings" publiziert haben, sehen ein erhebliches Potenzial für kostensenkende Effekte der Komplementär- und Integrativmedizin und empfehlen weitere Forschung in diesem Bereich. Gleichzeitig gibt es Hinweise, dass ein Wegfall komplementärmedizinischer Methoden die Gesundheitskosten sogar erhöhen könnte, weil vergleichsweise günstige Behandlungen durch teurere Therapien ersetzt würden. "Gerade hier brauchen wir mehr Forschung und eine stärkere Forschungsförderung. Das wäre ein konkreter Beitrag, um die Gesundheitskosten langfristig zu senken", sagt Martin Bangerter.

Insbesondere für schwangere und stillende Personen sowie für chronisch kranke Patientinnen und Patienten ist die Komplementär- und Integrativmedizin medizinisch und ethisch bedeutsam, da in der konventionellen Medizin häufig nur Alternativen mit höherem Risikopotenzial zur Verfügung stehen.

Volkswille: Therapievielfalt

Mit der Annahme von Artikel 118a in der Bundesverfassung im Jahr 2009 hat die Bevölkerung eine solidarisch finanzierte Methodenvielfalt in der Grundversicherung gewählt. Die Komplementärmedizin ist somit Teil eines demokratisch legitimierten Versorgungssystems, und nicht ein ideologisches oder esoterisches Projekt, wie der Text der Motion Nantermod stellenweise nahelegt.

Möglicherweise ist es für den Motionär an der Zeit, sein "Entrümpeln" des Leistungskatalogs zu beenden. Ganz einfach, weil es dort keinen Gerümpel gibt. Als Nantermod mit einem ähnlich gelagerten Vorstoss die Psychotherapie aus der OKP ausschliessen wollte, obwohl immer mehr Menschen in der Schweiz auf solche Behandlungen angewiesen sind, hat er jedenfalls heftigen Widerstand erfahren - auch aus den eigenen politischen Reihen (Westschweizer Medien und 20 Minuten berichteten).

Die Bevölkerung will Komplementärmedizin

Die Übernahme der ärztlichen Komplementärmedizin durch die Grundversicherung geht auf einen Volksentscheid von 2009 zurück. In den vergangenen Jahren hat sich die Komplementär- und Integrativmedizin zu einem wichtigen Pfeiler der Grundversorgung entwickelt: Zwei von drei Personen in der Schweiz geben heute an, Komplementärmedizin zu nutzen, das zeigt die Studie "KAM-Barometer 2024", die auch die nichtärztlichen Therapien berücksichtigt, die in den Zuständigkeitsbereich der Zusatzversicherungen fallen.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten der ärztlichen Leistungen der Komplementärmedizin - diese können nur von Ärztinnen und Ärzten abgerechnet werden, die über einen Facharzttitel und eine komplementärmedizinische Weiterbildung verfügen.

Pressekontakt:

Martin Bangerter, geschäftsführender Co-Präsident
Dachverband Komplementärmedizin Dakomed
Tel. +41 79 455 74 90
Mail: martin.bangerter@dakomed.ch

Walter Stüdeli, Leiter Politik Dakomed
Tel. +41 79 330 23 46
Mail: walter.stuedeli@dakomed.ch

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