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Beschwerde gegen "Südostschweiz" teilweise gutgeheissen

Bern (ots)

Parteien: Regierung des Kantons Graubünden c. "Südostschweiz"

Themen: Anhören bei schweren Vorwürfen

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung

Die "Südostschweiz" hat in einem ausführlichen Artikel über Vorwürfe gegen die abtretende Leiterin des Amts für Kultur berichtet. Gemäss Richtlinie 3.8 sind Journalistinnen und Journalisten verpflichtet, eine Stellungnahme bei den Betroffenen einzuholen, wenn sie schwere Vorwürfe erheben. Die "Südostschweiz" gesteht ein, dass die gegen die Amtsleiterin erhobenen Vorwürfe schwer wiegen. Sie argumentiert, sie habe ausnahmsweise auf die Anhörung verzichten dürfen, weil die Amtsleiterin früher immer wieder Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, diese aber nie genutzt habe. Dies ist für den Presserat jedoch kein genügend starkes Argument, um auf eine Anhörung verzichten zu dürfen. Da die von der "Südostschweiz" verbreiteten Vorwürfe teils jahrealt sind, hätte die Betroffene erneut angefragt werden müssen. Es kann ja sein, dass sie inzwischen bereit ist, sich zu äussern.

Hätte die Amtsleiterin erneut auf eine Antwort verzichtet, hätte die "Südostschweiz" das erwähnen müssen. So wird dem Publikum klar: Die Betroffene hatte die Möglichkeit, Stellung zu nehmen, hat aber darauf verzichtet. Das schafft Transparenz.

Stellungnahme 2/2026

Pressekontakt:

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