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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Presserat weist Beschwerde von Tariq Ramadan ab: RTS berichtete korrekt über den Islamwissenschaftler (Stellungnahme 35/2021)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: Ramadan c. RTS

Themen: Wahrheitspflicht / Trennung zwischen Fakten und Kommentar / Anhörung bei schweren Vorwürfen / Unschuldsvermutung

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Der bekannte Islamwissenschaftler Tariq Ramadan hat beim Presserat gegen mehrere RTS-Berichte Beschwerde eingelegt. Er beanstandet insbesondere, dass er nicht im gleichen Umfang zu Wort kam wie eines seiner mutmasslichen Opfer. Zudem habe der Journalist die Unterscheidung zwischen Fakten und Kommentar verletzt, indem er über Ereignisse berichtete, die ihm aufgefallen waren. Weiter bemängelt Ramadan, dass RTS seine Unschuldsvermutung nicht respektierte, indem es von "mutmasslicher Vergewaltigung" sprach.

Der Presserat stellt jedoch keinen Verstoss gegen den Journalistenkodex fest. Er weist die Beschwerde ab. Tariq Ramadan kam zu Wort - zwar nur kurz, doch das war auch in seinem Sinn. Die Ereignisse, über die der Journalist berichtete, waren relevant und das Publikum konnte klar erkennen, was Kommentar war. Und: Der Hinweis auf eine "angebliche Vergewaltigung" entspricht den Anforderungen an die Unschuldsvermutung im Sinn des Presserats.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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