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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Presserat entlastet "Tagblatt der Stadt Zürich": Unfair gehandelt, aber kein Plagiat begangen (Stellungnahme 31/2021)

Ein Dokument

Bern (ots)

Parteien: X. c. "Tagblatt der Stadt Zürich"

Thema: Plagiat

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Mit dem Artikel "Wenn sich Schwimmen in die Länge zieht" vom 18. November 2020 hat das "Tagblatt der Stadt Zürich" den Journalistenkodex nicht verletzt. Der Schweizer Presserat weist eine entsprechende Beschwerde ab, wonach die Redaktion Informationen "in anlehnender Weise" von einem "Berufskollegen" übernommen habe, ohne dabei die Quelle anzugeben. Zwar hat die Redaktion sehr unfair gehandelt, als es die Informationen des freien Autors übernahm und für ihren Artikel unter ausschliesslich eigenem Namen verwendete. Eine andere Quelle als den Autor hatte das "Tagblatt der Stadt Zürich" nicht, und dieser hatte es mehrfach schriftlich aufgefordert, die Informationen nicht zu verwenden. Statt mit ihm eine einvernehmliche Lösung zu finden, beging die Redaktion Ideenklau. Ein Plagiat begangen und damit den Journalistenkodex verletzt hat das "Tagblatt der Stadt Zürich" allerdings nicht: Nach Beurteilung des Presserats war für die Redaktion nicht oder nicht klar genug erkennbar, ob es sich beim Autor um einen Berufskollegen handelte. Genau dies müsste für eine Verletzung des Journalistenkodex aber gegeben sein.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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