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Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Schweizer Presserat
Stellungnahme 11/2010 (www.presserat.ch/26010.htm) Parteien: Verein gegen Tierversuche c. «Beobachter» Beschwerde abgewiesen

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Interlaken (ots)

- Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format
     unter http://presseportal.ch/de/pm/100018292 heruntergeladen 
     werden -
Thema: Lauterkeit der Recherche
Zusammenfassung
Umgang mit Informationen von Interessenvertretern
Journalisten und Journalistinnen dürfen sich bei der Beschaffung 
von Informationen keiner unlauteren Methoden bedienen. Wer 
Medienschaffenden Informationen anvertraut, kann aber nicht erwarten,
dass diese in Umfang und Stossrichtung unverändert veröffentlicht 
werden. Dies gilt insbesondere für Informationen von 
Interessevertretern. Redaktionen sollten ihre Informanten auf diese 
Spielregeln hinweisen.
Der Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VGT) bot dem «Beobachter» 
eine umfangreiche Dokumentation über das Label «natürli» 
(Käsereiprodukte) an, die aufzeigte, dass bei der von vielen 
«natürli-»Betrieben nebenbei betriebenen Schweinemast einiges im 
Argen liege. Die Zeitschrift veröffentlichte in der Folge nur einen 
kurzen Beitrag, ohne den VgT darin zu erwähnen.
Der Presserat weist eine Beschwerde des VgT gegen den «Beobachter»
ab. Dem VgT habe bewusst sein müssen, dass die Zeitschrift die ihr 
zugespielten Informationen überprüfen sowie Stossrichtung und Umfang 
eines Berichts in eigener Regie festlegen würde. Zwar erscheine es 
etwas fragwürdig, dass der «Beobachter» den VgT im Artikel nicht 
erwähnte. Die Zeitschrift habe aber weder Formulierungen noch Fotos 
aus der VgT-Dokumentation verwendet.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Bahnhofstrasse 5
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch

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