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Neuregelung des Fortpflanzungsmedizingesetzes: Massenhafte Vernichtung von Embryonen

Neuregelung des Fortpflanzungsmedizingesetzes: Massenhafte Vernichtung von Embryonen
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Zug (ots)

Um was geht es? Bis anhin war es üblich, dass das Bundesamt für Statistik (BFS) eine eigene Medienmitteilung über die Statistik der medizinisch unterstützten Fortpflanzung veröffentlichte. Seit Inkrafttreten des revidierten Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) versteckt nun das BFS die höchst brisanten Zahlen der vernichteten und tiefgefrorenen Embryonen als Anhängsel unter dem Titel "Geburten und Müttergesundheit im Jahr 2017: Kaiserschnitt- und Dammschnittrate waren 2017 rückläufig". Was mag wohl der Grund für dieses Versteckspiel sein? Ein Blick auf die Statistik weckt schlimmste Befürchtungen. [siehe Bild mit der tabellarischen Übersicht]

Weil seit dem 1. September 2017 bei der herkömmlichen In-vitro-Fertilisation statt bisher nur drei neu bis zu 12 Embryonen entwickelt werden dürfen, hat sich bis Ende 2017 die Zahl der entwickelten Embryonen um 40,9% erhöht. Die Zahl der vernichteten Embryonen hat sich mehr als verdoppelt, jene der tiefgefrorenen Embryonen stieg um den Faktor 19. [siehe Bilder mit den beiden Kurvengrafiken unten]

Die Hochrechnung auf ein ganzes Jahr für 2018 zeigt erst das Ausmass der neuen Regelungen in seiner ganzen Tragweite. Falls die Zahl der Behandlungszyklen im gleichen Rahmen bleibt, dürfte sich im Jahr 2018 die Zahl der entwickelten Embryonen gegenüber 2016 um den Faktor 2,3 erhöhen. Die Zahl der vernichteten Embryonen wird um den Faktor 5 steigen. Die Zahl der tiefgefrorenen Embryonen wird im Jahr 2018 sogar um den Faktor 57 steigen.

Vom 1.1.2001 bis zum 31.8.2017 war die Tiefgefrierung von Embryonen verboten. Diese wurden nur in Notfällen (Krankheit/Unfall) tiefgefroren, um die Embryonen zu retten. In den Jahren von 1998 bis 2000 hielten sich manche IVF-Kliniken nicht an Art. 24novies Abs. 2 Bst. c (ab 2000 Art 119 Abs. 2 Bst. c) der Bundesverfassung: "Es dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als ihr sofort eingepflanzt werden können." Die neue Bestimmung in der Verfassung, wonach "nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind", wird durch die Reproduktionsmediziner als Freipass für die Entgrenzung der Zahl der künstlich hergestellten Embryonen missbraucht.

Laut Jahresbericht der FIVNAT (Zusammenschluss aller IVF-Zentren der Schweiz) sank in den letzten vier Monaten die Zahl der Mehrlinge von 18,4% auf 11,4%. Doch das wird zu einem teuren Preis erkauft. Der von der Bundesverfassung Art.119 Abs. 1 geforderte Schutz vor dem Missbrauch der Fortpflanzungsmedizin wird durch diese Praxis in eklatanter Weise verletzt. Das Parlament steht in der Pflicht, dieser Verfassungswidrigkeit den Riegel zu schieben.

Quellen:

Medienmitteilung des BFS vom 17.5.2019: http://ots.ch/BSTFbr
Statistik über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung des BFS vom
17.5.2019: http://ots.ch/lUO8Bj 
Jahresbericht der FIVNAT für 2017: http://ots.ch/tj8ewc

Kontakt:

Human Life International (HLI) Schweiz, Postfach 15, 6301 Zug
041 710 28 48, office@human-life.ch, Webseite: www.human-life.ch

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