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Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa)

Bestimmungen zur Zugangssperre im Geldspielbereich treten am 1. Juli 2019 in Kraft

Bern (ots)

Am 1. Juli 2019 werden die Bestimmungen des Bundesgesetzes über Geldspiele betreffend die Einschränkung des Zugangs zu in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangeboten in Kraft treten. Bereits im dritten Quartal 2019 dürften durch die beiden Aufsichtsbehörden erste Sperrverfügungen erlassen werden.

Sowohl die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) als auch die Lotterie- und Wettkommission (Comlot) haben den gesetzlichen Auftrag, in ihrem Zuständigkeitsbereich Listen mit nicht bewilligten Online-Geldspielangeboten zu führen und auf ihrer Website zu veröffentlichen. Der Zugang zu den auf den Sperrlisten enthaltenen Angeboten wird durch die schweizerischen Fernmeldedienstanbieterinnen in der Folge durch sogenannte DNS (Domain-Name-Server)-Sperren gesperrt.

Gesperrt werden nur Angebote, die von der Schweiz aus zugänglich sind. Ausländische Anbieter, die sich durch geeignete Massnahmen freiwillig selbst aus dem Schweizer Markt zurückziehen, werden nicht gesperrt.

Erste Sperrungen voraussichtlich bereits im dritten Quartal 2019

Die erstmalige Veröffentlichung der Sperrliste sowie die Aufnahme weiterer Domainnamen auf die Liste werden durch die Behörde mittels einer Verfügung im Bundesblatt bekannt gemacht. Die Comlot wird im Juli 2019 mit der Prüfung der einschlägigen Angebote beginnen. Wann die ersten Sperrungen verfügt werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Comlot geht jedoch davon aus, dass die erste Sperrliste noch im dritten Quartal 2019 veröffentlicht wird.

Bei Kundenanliegen direkt an den ausländischen Anbieter gelangen

Die Comlot weist darauf hin, dass die ausländischen Unternehmen hinter den zu sperrenden Domainnamen ohne Bewilligung der schweizerischen Behörden agieren und damit auch nicht unter deren Aufsicht stehen. Bei Fragen, die das Kundenverhältnis angehen (zum Beispiel zu einem bestehenden Kundenkonto bei einem ausländischen Anbieter), haben sich betroffene Schweizer Kundinnen und Kunden deshalb direkt mit dem ausländischen Anbieter in Verbindung zu setzen.

Weitere Informationen können der Webseite der Comlot unter www.comlot.ch entnommen werden.

Kontakt:

Patrik Eichenberger (d), Bereichsleiter Sozialschutz und allgemeine
Marktaufsicht
patrik.eichenberger@comlot.ch, 031 313 13 03
Pascal Philipona (f), Bereichsleiter Aufsicht und Bewilligungen
Westschweiz
pascal.philipona@comlot.ch, 031 313 13 03

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