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Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa)

Information der Comlot zum Spiel im Schweizer Fussball Cup FC Klingnau - FC Bramois

Bern (ots)

Unangemessene Quoten auf dem Wettmarkt haben zu einseitigen Wetteinsätzen auf einen Sieg des FC Klingnau geführt. Hinweise auf eine Manipulation des Spiels liegen der Comlot nicht vor.

Im Zusammenhang mit dem Fussball Cup 1/32-Final FC Klingnau (2.) gegen den FC Bramois (2.) vom 19. August 2018 wurden auf dem Sportwettenmarkt Auffälligkeiten festgestellt und es stellte sich die Frage nach einer möglichen Manipulation des Spiels.

Bei der Loterie Romande, welche eine 1X2-Wette auf das Spiel im Angebot hatte, wurden die erwähnten Auffälligkeiten im Verlauf des Vormittags des 19. August 2018 festgestellt und die Wette kurz nach 11.00 Uhr gesperrt.

Die Abklärungen der Comlot haben gezeigt, dass bei der Loterie Romande mit einem höheren Volumen als erwartet und fast ausschliesslich auf einen Sieg des FC Klingnau gewettet wurde. Geographisch konnte eine starke Konzentration bei Verkaufsstellen in der Nähe von Bramois festgestellt werden.

Relativ rasch hat sich gezeigt, dass die initiale und möglicherweise einzige Ursache für das auffällige Wettvolumen und die einseitige Verteilung der Einsätze der Umstand war, dass auf dem Markt eine unangemessene Wettquote angeboten wurde. Den Marktmechanismen folgend, zirkulierte diese Quote gemäss den Beobachtungen der Comlot nicht nur im regulierten, sondern auch im illegalen Markt. Konkret wurde der FC Klingnau als krasser Aussenseiter gehandelt. Wetten auf einen Sieg des FC Klingnau waren deshalb ausserordentlich attraktiv, was eine logische Erklärung für die beobachteten Marktbewegungen ist. Dass die Sensibilität für die Quote im Umfeld des FC Bramois besonders hoch war, ist ebenfalls nicht erstaunlich.

Es ist nicht Aufgabe der Comlot, abschliessend zu beurteilen, ob das Cupspiel in der Folge korrekt abgelaufen ist. Die Comlot kann sich auf die Feststellung beschränken, dass ihr keine Hinweise auf eine unredliche Einflussnahme auf den Match oder grössere Anomalien im Matchverlauf vorliegen. Die Comlot verzichtet deshalb auf weitere Schritte und hat auch keine Strafanzeige eingereicht.

Der Fall zeigt, dass Auffälligkeiten auf dem Sportwettenmarkt identifiziert und der Comlot gemeldet werden, was positiv zu werten ist. Funktionierende Alarmsysteme ermöglichen eine sichere und transparente Abwicklung der Sportwetten und tragen zur Bewahrung von Integrität und Glaubwürdigkeit sportlicher Wettkämpfe bei.

Voraussichtlich am 1. Januar 2019 wird das neue Geldspielgesetz in Kraft treten. Es schafft im Bereich der Wettkampfmanipulation die gesetzliche Grundlage für einen vereinfachten Informationsaustausch zwischen Behörden und anderen involvierten Akteuren. Zudem werden durch die Schaffung neuer Straftatbestände Lücken in der Strafbarkeit geschlossen. Die vorgesehenen Massnahmen werden die Abklärung und Sanktionierung von Wettkampfmanipulation erleichtern. Die Comlot wird mit dem Inkrafttreten des Geldspielgesetzes als Nationale Plattform eingesetzt werden und damit eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung des nationalen und internationalen Informationsaustauschs einnehmen.

Kontakt:

Für telefonische Auskünfte:
Patrik Eichenberger (d), stellvertretender Direktor,
patrik.eichenberger@comlot.ch
Pascal Philipona (f), Mitglied der Direktion,
pascal.philipona@comlot.ch
Tel. 031 313 13 03

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