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Eidgenössische Volksabstimmung vom 25. November 2018: Stimmvolk stärkt den Schutz vor Sozialmissbrauch

Zürich (ots)

GastroSuisse begrüsst das JA zur Anpassung des Sozialversicherungsrechts. In Zukunft können Sozialversicherungen in begründeten Fällen wieder Observationen anordnen. Von den tieferen Sozialkosten profitieren Erwerbstätige, Unternehmen und die ehrlichen Leistungsbezüger gleichermassen.

Die Stimmbevölkerung befürwortet die Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. Die Gesetzesänderung schafft die Rechtsgrundlage für die Observation von Sozialversicherten in begründeten Fällen und als letztes Mittel. Observationen stellen ein effektives und verhältnismässiges Mittel für die Missbrauchs-bekämpfung dar. "Der heutige Entscheid des Souveräns ebnet den Weg für tiefere Sozialkosten. Davon profitieren die Erwerbstätigen, der Staat und die ehrlichen Versicherten", betont Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier in Kandersteg. Der unrechtmässige Bezug von Versicherungsleistungen treibt nämlich die Kosten in die Höhe, belastet die Bevölkerung als Prämien- und Steuerzahler und gefährdet dadurch die Sozialversicherungen. Zudem werden auch die ehrlichen Leistungsbezüger benachteiligt, da sie wegen den steigenden Kosten mit Leistungskürzungen rechnen müssen. Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung der Sozialversicherungen muss Sozialmissbrauch entschieden verhindert werden. Durch die Überwachung von Versicherten konnten in der Vergangenheit rund 80 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden.

Nein zur Selbstbestimmungsinitiative wahrt Rechtssicherheit

GastroSuisse begrüsst auch das klare Nein zur Selbstbestimmungsinitiative. Die Annahme der Initiative hätte die Rechtssicherheit beeinträchtigt sowie wichtige Wirtschaftsabkommen gefährdet. In der Folge hätte der Wirtschafts- und Tourismusstandort Schweiz erheblichen Schaden genommen. Ausserdem hat der Bundesrat ein Kernanliegen der Initiative bereits aufgenommen und eine Verfassungsänderung vorbereitet. Die Änderung beinhaltet ein obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter. Dies stärkt die Mitsprache der Bevölkerung bei völkerrechtlichen Verträgen.

GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Die Organisation mit dem Gründungsjahr 1891 setzt sich seit über 125 Jahren für die Interessen der Branche ein. GastroSuisse ist heute der grösste gastgewerbliche Arbeitgeberverband mit gegen 20'000 Mitgliederbetrieben (davon rund 2500 Hotels), organisiert in 26 Kantonalverbänden und vier Fachgruppen.

Kontakt:

GastroSuisse, Casimir Platzer, Präsident
Telefon 044 377 53 07, communication@gastrosuisse.ch

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