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ASIP - Schweizerischer Pensionskassenverband

ASIP lehnt Volksinitiative "gegen die Abzockerei" ab

Zürich (ots)

Gemäss der Pensionskassen Statistik 2010 halten die Pensionskassen innerhalb ihres Gesamtvermögens von rund CHF 621 Mia. Schweizer Aktien im Wert von rund CHF 63 Mia. Gemessen an der damaligen Gesamtmarktkapitalisierung (SPI) von CHF 963 Mia. ist dies ein Anteil von 6,5% am Aktienmarkt Schweiz. Die Schweizer Pensionskassen vereinen somit weitaus weniger Stimmenmacht auf sich als allgemein wahrgenommen. Trotzdem fordert(e) der ASIP seine Mitglieder immer wieder auf, die Aktionärsrechte aktiv wahrzunehmen; dies gehört zu den Führungsaufgaben des obersten Organs und ist damit auch eine wahrzunehmende Sorgfaltspflicht.

Die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" verlangt, dass die Pensionskassen im Interesse ihrer Versicherten abstimmen und offenlegen, wie sie gestimmt haben. Die in der Initiative statuierte Stimmpflicht der Vorsorgeeinrichtungen im Interesse der Versicherten und die Offenlegungspflicht über ihr Stimmverhalten sind absolut. Die Pensionskassen müssten demzufolge ihr Stimmrecht unter Strafandrohung an den Generalversammlungen aller Firmen, bei denen sie ihr Kapital investiert haben, ausüben und zahlreiche Traktanden vorbereiten. Widerhandlung würde mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergütungen bestraft. Diese absoluten Stimm- und Offenlegungspflichten gehen weit über die bisherige gesetzliche Regelung hinaus, die - als Teilaspekt der "Corporate Governance" - bestimmt, dass der Stiftungsrat Regeln aufstellen muss, welche für die Pensionskasse bei der Ausübung ihrer Aktionärsrechte, also auch des Aktienstimmrechts, gelten sollen (Art. 49a Abs. 2 lit. b BVV2). Die Regeln für den Stimmentscheid werden durch die Mitglieder des paritätisch zusammengesetzten Organs gefällt.

Die absolute Stimmverpflichtung der Minder-Initiative übersteigt die Kapazitäten von vielen Pensionskassen, da aufgrund der notwendigen Diversifikation in einem Portefeuille nicht einzelne wenige Titel gehalten werden, sondern vielfach Dutzende bis Hunderte, und dies nicht nur von inländischen, sondern vor allem auch von ausländischen Gesellschaften. Das aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammengesetzte oberste Organ bietet bereits Gewähr dafür, dass im Interesse der Versicherten abgestimmt wird. Dazu sollte aber auch gehören, dass das Führungsorgan aus Kostenüberlegungen entscheiden kann, in gewissen Fällen auf die Ausübung des Stimmrechts zu verzichten und dieses beispielsweise nur für die grossen SMI-Titel wahrzunehmen. Die absolute Forderung der Initiative kann also zu einem grossen Zusatzaufwand führen und zusätzliche Verwaltungskosten zulasten des Ergebnisses verursachen. Dies liegt sicher nicht im Interesse der Versicherten. Ein Stimmenzwang wird dazu führen, dass die Pensionskassen vermehrt die Dienste der professionellen Aktionärsdienste in Anspruch nehmen müssen, was zudem eine unerwünschte Machtkonzentration dieser Institutionen nach sich ziehen kann.

Vor diesem Hintergrund lehnt der ASIP die Volksinitiative ab und unterstützt den indirekten Gegenvorschlag, da dieser die berechtigten Anliegen der Initiative "gegen die Abzockerei" auf Gesetzesstufe berücksichtigt. Zudem setzt er diese rascher um als das Volksbegehren auf Verfassungsstufe. Wird die Initiative abgelehnt, tritt der parlamentarische Gegenvorschlag rasch und ohne zusätzliche Umsetzungsverfahren in Kraft, da kein Referendum ergriffen wurde. Er übernimmt die Forderungen der Initiative zu rund 80%, d.h. er stärkt die Rechte der Aktionäre und ermöglicht ihnen, beispielsweise überrissene Bonuspläne zu verhindern. Er lässt den Aktionären aber die Freiheit, ihre Unternehmen nach ihren konkreten Bedürfnissen zu organisieren. Insbesondere hat der indirekte Gegenvorschlag die von der Minder-Initiative verlangte Pflicht zur Ausübung der Stimmrechte praxistauglicher definiert, indem die Pensionskassen ihre Stimmrechte nur "sofern möglich" ausüben müssen.

Kontakt:

ASIP - Schweizerischer Pensionskassenverband
Hanspeter Konrad Direktor
Kreuzstrasse 26
8008 Zürich
Tel.: +41/43/243'74'15
E-Mail: konrad@asip.ch

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