Alle Storys
Folgen
Keine Story von Integrationsbüro EDA/EVD mehr verpassen.

Integrationsbüro EDA/EVD

DFAE/DFE: Integrationsbuero: Bilaterale Abkommen I Schweiz - EU: Erste Erfahrungen ein Jahr nach Inkrafttreten

Bern (ots)

Bundesrat Joseph Deiss, Vorsteher des EVD, und
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des EDA, und haben 
anlässlich einer Medienkonferenz am Dienstag eine Auswertung der 
bisherigen Erfahrungen mit den am 1. Juni 2002 in Kraft getretenen 
bilateralen Abkommen I präsentiert. Die Erwartungen der Wirtschaft 
hätten sich weitgehend erfüllt, bilanzierte Bundesrat Deiss. Durch 
deren mittelfristige Ausdehnung auf die zehn EU-Neumitgliedstaaten 
würden die wirtschaftlichen Vorteile der Verträge noch verstärkt, 
sagte Bundesrätin Calmy-Rey.
Auf der Grundlage des verfügbaren statistischen Materials, der 
Konsultation der betroffenen Behörden sowie einer Umfrage des 
Integrationsbüros EDA/EVD bei Verbänden, Organisationen und 
Unternehmen konnten am Dienstag erste Ergebnisse der Bilateralen I 
präsentiert werden. Für eine abschliessende Beurteilung der 
bilateralen Verträge ist die statistische Datenbasis aber noch zu 
schmal.
Nicht eingetroffen seien die zahlreichen Befürchtungen der Gegner 
bezüglich "Einwanderungsfluten" und "Lastwagen-Lawinen", sagte 
Bundesrat Deiss. Die Zuwanderungskontingente würden gemäss Erwartung 
beansprucht. Der alpenquerende Schwerverkehr sei spürbar 
zurückgegangen. Und die Wirtschaft stehe geschlossen hinter den 
Bilateralen I, konstatierte Bundesrat Deiss.
Mit der Inkraftsetzung der Abkommen sei es gelungen, in den 
betroffenen Sektoren einen substanziellen Reformschub 
herbeizuführen. Es liege allerdings in der Natur von 
Marktöffnungsabkommen, dass die Öffnungsgewinne erst nach gewisser 
Zeit anfallen, während die Anpassungslasten sofort spürbar werden.
"Unentbehrlich und unumgänglich"
In seiner Stellungnahme im Rahmen der Umfrage des Integrationsbüros 
bezeichnete der Wirtschaftsdachverband economiesuisse die 
bilateralen Abkommen als "unentbehrlich und unumgänglich". Das 
Personenfreizügigkeitsabkommen wird in der Umfrage von fast allen 
Wirtschaftsbranchen, aber auch von den Kantonen als das Abkommen mit 
der grössten Tragweite bezeichnet.
Zu den wichtigen Ergebnissen gehören die ersten Erfahrungen mit der 
Personenfreizügigkeit, wo eine positive Bilanz gezogen werden kann. 
Die Umsetzung des Vertrags hat zu keinen nennenswerten Problemen 
geführt. Die Kontingente für Daueraufenthalter (15'000 jährlich) 
wurden im ersten Jahr erwartungsgemäss stark beansprucht und waren 
nach 10 Monaten ausgeschöpft. Dies ist vor allem auf gewisse 
Übergangseffekte zurückzuführen. Beispielsweise haben zahlreiche 
Grenzgänger namentlich aus Deutschland ihren Wohnsitz in die Schweiz 
verlegt. Zudem bestand ein Rekrutierungsnachholbedarf bei Klein- und 
Mittelbetrieben (KMU), die früher oft kaum Möglichkeit hatten, 
Jahresaufenthalter zu beschäftigen.
Die 115'500 Kurzaufenthaltsbewillungen wurden dagegen nur etwa zur 
Hälfte genutzt. Eine grosse Nachfrage war in den Tourismuskantonen 
Wallis und Graubünden zu verzeichnen, die zusammen einen Viertel der 
Kurzaufenthalter aus dem EU-Raum beherbergen.
Reduktion des alpenquerenden Strassengüterverkehrs
Beim Landverkehrsabkommen werden erste positive Effekte auf den 
alpenquerenden Transitgüterverkehr beobachtet. Im Jahr 2002 ist die 
Anzahl der schweren Güterfahrzeuge auf den vier Transitübergängen um 
9% gesunken. Neben anderen Gründen (wie das am Gotthard und San 
Bernardino aus Sicherheitsgründen eingeführte 
Verkehrsregulierungssystems) ist dies auch eine Auswirkung des 
Landverkehrsabkommens.
Die Reduktion der Anzahl Schwertransporter hat stattgefunden, obwohl 
die auf der Strasse über die Alpen transportierte Gütermenge um 2% 
zugenommen hat. D.h., dass ein grösseres Transportvolumen durch 
weniger Lastwagen bewältigt und die durchschnittliche Nutzlast pro 
Fahrzeug deutlich erhöht wurde. Ermöglicht wurde diese sowohl 
ökologisch als auch ökonomisch erwünschte Entwicklung durch die im 
Landverkehrsabkommen geregelte generelle Anhebung der Gewichtslimite 
auf 34 Tonnen sowie durch die dosierte Zulassung von 
40-Tonnen-Lastwagen. Ein wichtiger Anreiz zur besseren Auslastung 
der Fahrzeuge kam von der "Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe" 
(LSVA), die vor allem zur Vermeidung von Leerfahrten beitrug.
Als negativer Aspekt werden seitens des Nutzfahrzeugverbandes die 
infolge der LSVA stark gestiegenen Kosten für Strassentransporte 
angeführt. Begrüsst wird dagegen die Erhöhung der Gewichtslimite, 
welche einen Produktivitätsvorteil bringt. Die LSVA hat im Jahr 2002 
einen Bruttobeitrag von 882 Mio. CHF an den Staatshaushalt erbracht, 
wovon zwei Drittel zur Finanzierung des Ausbaus der 
Bahninfrastruktur (namentlich der NEAT) dient. Ein Viertel davon, 
nämlich 204 Mio. CHF, stammten von ausländischen Spediteuren.
Wachsende Bedeutung der Bilateralen I
Bundesrätin Calmy-Rey stellte die bilateralen Abkommen I in den 
europapolitischen Kontext: Der bilaterale Weg sei die direkte 
Konsequenz des EWR-Neins von 1992. Nach der Ablehnung eines 
Anschlusses der Schweiz an den europäischen Binnenmarkt, musste der 
Marktzutritt für Schweizer Unternehmen durch sektorielle 
Einzelverträge verbessert werden.
Im Hinblick auf die anstehende EU-Erweiterung wies Bundesrätin 
Calmy-Rey darauf hin, dass sich durch die Ausdehnung der bilateralen 
Verträge auf die EU-Neumitgliedstaaten die wirtschaftliche Bedeutung 
dieser Abkommen noch zusätzlich verstärke. Denn bei diesen Ländern 
handle es sich um Wachstumsmärkte.
Die Ausdehnung der bilateralen Abkommen ist in sechs Fällen 
automatisch. Nur beim Personenfreizügigkeitsabkommen muss über die 
nötigen Anpassungen verhandelt werden. Der Beschluss über die 
Ausdehnung dieses Abkommens untersteht dem fakultativen Referendum.
Bundesrätin Calmy-Rey unterstrich die Bedeutung eines allfälligen 
Referendums. Bei einem Scheitern des Freizügigkeitsabkommens, müsse 
die Schweiz mit einer Kündigung des Abkommens durch die EU rechnen. 
Damit würden aufgrund der "Guillotine-Klausel" auch die anderen 
sechs Abkommen hinfällig. Ein Referendum über die 
Personenfreizügigkeit komme also de facto einem zweiten Referendum 
über die Bilateralen I gleich.
Bern, 27. Mai 2003
Integrationsbüro EDA/EVD
Information
http://www.europa.admin.ch
Auskunft: 
Adrian Sollberger, Integrationsbüro EDA/EVD 
Tel. 031 322 22 22; Mobil 079 301 62 84,  europa@seco.admin.ch

Weitere Storys: Integrationsbüro EDA/EVD
Weitere Storys: Integrationsbüro EDA/EVD