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Bundesrat verordnet vielen Versicherten ein höheres Risiko

Zürich (ots)

Analyse erster provisorischer Krankenkassenprämien 2005
Eine erste Analyse provisorischer
Krankenkassenprämien für 2005 zeigt, dass die durchschnittlichen
Erhöhungen leicht tiefer als im letzten Jahr ausfallen dürften. Dies
nicht zuletzt, weil etliche Versicherte im Krankheitsfall ungefragt
ein höheres Risiko übernehmen müssen. Mit der Einführung der neuen
Franchisenstufen hat der Bundesrat bei einem Viertel der Versicherten
eine systematische Umteilung in eine höhere Risikokategorie
verordnet, obwohl erst im letzten Jahr das Bundesamt für
Sozialversicherung (BSV) ein solches Vorgehen als unfair bezeichnete.
So früh wie noch nie hat dieses Jahr die Helsana Gruppe, zu der
die Kassen Helsana, Progrès, Sansan und Avanex gehören, dem
Internet-Vergleichsdienst comparis.ch ihre provisorischen Prämien
fürs 2005 bekannt gegeben. Sie ist mit über einer Million
Versicherten die grösste Anbieterin im schweizerischen
Krankenversicherungsmarkt. Aufgrund dieses hohen Marktanteils können
ihre neuen Prämien als ein erstes Trendbarometer für die in diesem
Herbst zu erwartenden Prämienerhöhungen angesehen werden und erlauben
erste Analysen der neuen Prämiensituation.
Aufgrund der comparis.ch zur Verfügung stehenden Daten scheinen
sich die bisherigen Prämienprognosen, welche von einer Erhöhung von 5
bis 7 Prozent ausgehen, in etwa zu bestätigen. Damit würde der
Prämienanstieg, über alle Franchisenstufen berechnet, leicht tiefer
als im Vorjahr ausfallen.
Bundesrat verschleiert die Höhe der tatsächlichen
Prämienerhöhungen
Führten im letzten Jahr die Erhöhungen der ordentlichen Franchise
von CHF 230 auf 300 und des maximalen Selbstbehaltes von CHF 600 auf
700 zu einer Dämpfung des Prämienanstiegs, so hat der Bundesrat
dieses Jahr auf dem Verordnungsweg gleich ganz neue Franchisestufen
eingeführt. Die Minimalfranchise bleibt bei CHF 300. Die
Wahlfranchisen bei den Erwachsenen, für die sich mittlerweile mehr
als 50 Prozent der Versicherten entschieden haben, liegen aber neu
bei CHF 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500, wobei nicht jede Stufe
angeboten werden muss.
Die Krankenkassen müssen im Zuge dieser Neuordnung der
Wahlfranchisen die Versicherten in die neuen Stufen umteilen.
Problematisch erscheint comparis.ch, dass die Verordnung des
Bundesrats (1) die Krankenkassen verpflichtet, die Versicherten in
gewissen Fällen automatisch in höhere Franchisestufen umzuteilen.
Diese Personen müssen im Krankheitsfall ungefragt einen grösseren
Teil der Kosten selber übernehmen.
Von dieser neuen Regelung sind rund ein Viertel der Versicherten
betroffen, nämlich jene, die heute eine Wahlfranchise von CHF 400
haben und damit die grösste Gruppe der Wahlfranchisennehmer
ausmachen. Sie werden von den Kassen gemäss der bundesrätlichen
Verordnung neu eine Franchise von CHF 500 erhalten. Es besteht die
Gefahr, dass sich viele Versicherte über die nur wenig steigenden
oder gar sinkenden Prämien freuen und dabei übersehen, dass sie ein
höheres Risiko auf sich nehmen.
Pikant: Im vergangenen Jahr teilten einzelne Kassen bestimmte
Versicherte ungefragt in eine höhere Franchisestufe um. Dieses
Vorgehen wurde u.a. in der Sendung Kassensturz angeprangert und vom
BSV als unfair beanstandet. Und bloss ein halbes Jahr später wird das
kritisierte Vorgehen durch die gleiche Behörde staatlich verordnet...
Alternative Versicherungsmodelle nicht mehr günstiger
Ende Juni stellte comparis.ch (2) fest, dass die neue
bundesrätliche Verordnung zum Krankenversicherungs-Gesetz die
Attraktivität der alternativen Versicherungsmodelle preislich
gegenüber der traditionellen Grundversicherung mindert. Diese These
wird von den provisorischen Zahlen der Helsana gestützt: Ein im
alternativen Modell Premed Versicherter mit höchster Franchise von
CHF 2500 bezahlt im kommenden Jahr z.B. im Kanton Aargau gleich viel
wie in der traditionellen Grundversicherung. Somit können die Managed
Care Modelle gerade in der Gruppe der überproportional
wechselwilligen Versicherten mit den höchsten Franchisen ihren
Prämienvorteil nicht mehr ausspielen.
comparis.ch hat die Krankenkassen gebeten, ihr die provisorischen
Prämien 2005 bekannt zu geben und wird diese fortlaufend im
Krankenkassenvergleich unter www.comparis.ch aufschalten.
(1) Verordnung des Bundesrats über die Krankenversicherung,
Übergangsbestimmung zu KVG Art. 93 Abs. 2: "Für die mit einer
wählbaren Franchise versicherten Personen gilt ab dem 1. Januar 2005
die von ihrem Versicherer angebotene wählbare Franchise, die ihrer
bisherigen Franchise entspricht oder die dieser am nächsten ist.
Haben die nächstliegende höhere Franchise und die nächstliegende
tiefere Franchise den gleichen Abstand zur bisherigen Franchise, so
gilt die höhere."
(2) Die erwähnte Medienmitteilung vom 24. Juni 2004 "Managed Care
Modelle bedroht" finden Sie unter
http://www.comparis.ch/comparis/press/mediencorner.aspx
Kontakt
Richard Eisler Geschäftsführer
Tel.      +41/1/360'52'62
Fax       +41/1/360'52'72
E-Mail:    info@comparis.ch
Internet: www.comparis.ch

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