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Interpharma

Patentgesetzrevision: Pharmabranche lehnt die Vorlage ab

Basel (ots)

Am 31. Oktober läuft die Frist zur zweiten
Vernehmlassung zur Teilrevision des Patentgesetzes ab. Mit seiner
Vorlage wollte der Bundesrat die Biotechnologie in der Schweiz
stärken. Dieses Ziel wird aus Sicht von Interpharma nicht erreicht.
Ganz im Gegenteil: Die vorgeschlagenen Änderungen schwächen den
Patentschutz in der Schweiz. So sieht die Revision eine Beschränkung
des Stoffschutzes und die Offenlegung der Quelle von genetischen
Ressourcen und traditionellem Wissen vor. Beides wird von der
Pharmabranche abgelehnt.
An seiner Sitzung vom 7. Juni 2004 hat der Bundesrat die zweite
Vernehmlassung zur Teilrevision des Patentgesetzes eröffnet. Die
Revisionsvorlage hat zum Ziel, die Innovation auf dem Gebiet der
Biotechnologie dank angemessenem Patentschutz zu fördern und zu
stärken. Dieses Ziel wird mit der vom Bundesrat verabschiedeten
Vorlage verfehlt. Die vorgeschlagenen Änderungen entfalten eine
gegenteilige Wirkung und schwächen damit den Patentschutz und den
Forschungsplatz Schweiz.
Keine Begrenzung des Schutzumfanges von Patenten auf Gensequenzen
Der Bundesrat will den Schutzumfang für Patente, die eine Gensequenz
zum Gegenstand haben, auf den konkret offenbarten Zweck der gemachten
Erfindung beschränken. Diese Einschränkung des Stoffschutzes bedeutet
einen zum Vergleich zu den USA und der europäischen Union schwächeren
Patentschutz. Für die forschende Pharmaindustrie ist dies besonders
problematisch, denn der eingeschränkte Schutz erlaubt es nicht mehr,
die Erfindungen angemessen zu schützen.
Offenlegung der Quelle: Kein Alleingang zum Nachteil der Schweiz
Gemäss Vorschlag Bundesrat sollen bei der Patentanmeldung die Quellen
der genetischen Ressourcen und des traditionellen Wissens, auf denen
die Erfindung beruht, offen gelegt werden müssen. Solche und ähnliche
Regelungen werden zurzeit in verschiedenen internationalen Foren
(WTO, WIPO etc.) diskutiert. Ein Abschluss der Verhandlungen ist aber
noch nicht absehbar. Es ist deshalb unverständlich, warum der
Bundesrat nun vorgreift und bereits eine Regelung postuliert. Auch
wird das Risiko eingegangen, dass die vorgeschlagene Regelung sich
als strenger erweist, als es die internationalen Anforderungen
vorsehen werden und somit mit diesen nicht vereinbar sein wird.
Mit diesen beiden vorgeschlagenen Änderungen schwächt der
Bundesrat das heute geltende Schutzniveau von biotechnologischen
Erfindungen ab. Der Entwurf bleibt nicht nur hinter dem Schutzniveau
der USA, sondern auch hinter dem von der EU in der
Biotechnologie-Richtlinie festgesetzten Schutzniveau zurück. Diese
Schwächung ist auch mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der
Schweiz problematisch, denn ein starker Schutz des geistigen
Eigentums ist ein wichtiger Faktor im internationalen
Standortwettbewerb. Gerade die Förderung des Forschungsplatzes und
der Schutz der Innovation sind der Schlüssel für wirtschaftliches
Wachstum. Anstatt die Innovation zu fördern und den Forschungsplatz
zu stärken, wird ein negatives Signal gesetzt.

Kontakt:

Thomas Cueni
Generalsekretär
Tel. +41/79/322'58'17
E-Mail: info@interpharma.ch
Internet: http://www.interpharma.ch

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