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ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband

COVID-19-Gesetz mit Härtefallklausel: Hoffnungsschimmer für die private Reisebusbranche

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DieHärtefallklauselund die VerlängerungderErwerbsersatzentschädigung,auf die sich National- und Ständerat heute geeinigt haben, sind für die private Reisebusbranche von entscheidender Bedeutung. Nur so lässt sich die dramatische Situation von zahlreichen Carunternehmen entschärfen. Der Schweiz. Nutzfahrzeugverband ASTAG ist erleichtert und dankbar.

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG nimmt den heutigen Entscheid von National- und Ständerat zum COVID-19-Gesetz mit grosser Erleichterung zur Kenntnis. Höchst erfreulich ist vorab die Zustimmung zu einer Härtefallregelung zugunsten von Unternehmen, die unter behördlich verfügten Corona-Einschränkungen besonders stark leiden. Damit kann die dringend notwendige Zusatzunterstützung für die private Reisebusbranche, die die ASTAG mehrfach und zuletzt mit einer "Hilferuf-Aktion" der Verbandsmitglieder an den Bundesrat eingefordert hat, realisiert werden. Voraussetzung ist jedoch eine Verordnung mit den Detailbestimmungen. Aufgrund der dramatischen Situation von vielen Carunternehmen erwartet die ASTAG, dass der Bundesrat zusammen mit den Kantonen jetzt möglichst rasch vorgeht. Nur so lassen sich Konkurse, Geschäftsaufgaben und der Verlust von Arbeitsplätzen noch verhindern. "Die Härtefallregelung duldet definitiv keinen Aufschub mehr", betont Zentralpräsident Adrian Amstutz: "Jetzt muss gehandelt werden - zeitnah und effektiv!"

Ebenso erfreulich und wichtig ist die Verlängerung der Erwerbsersatzentschädigung. Selbstständige und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung haben damit rückwirkend ab 17. September 2020 wieder Anspruch auf Unterstützung, sofern ihre Tätigkeit aufgrund behördlicher COVID-19-Massnahmen vollständig unterbrochen oder zumindest "massgeblich" eingeschränkt wird. Davon profitieren nicht zuletzt die Inhaberinnen und Inhaber von KMU-Firmen. Gerade in der Reisebusbranche gibt es verhältnismässig viele "arbeitgeberähnliche Angestellte". Mit der Erwerbsersatzentschädigung erhalten sie entscheidende Hilfe in ihrer Notlage - vorbehältlich ein allfälliges Referendum gegen das COVID-19-Gesetz.

Insgesamt ist die ASTAG von den Entscheiden des Parlaments bzw. den Korrekturen am COVID-19-Gesetz sehr erfreut. Trotz sehr düsteren Perspektiven aufgrund steigender Fallzahlen in vielen Ländern, Quarantänebestimmungen und Reisewarnungen zeigt sich damit für die Reisebusbranche ein Hoffnungsschimmer am Horizont.

André Kirchhofer

Vizedirektor

031 370 85 21

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Wölflistrasse 5
3006 Bern
www.astag.ch
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