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Eidg. Zollverwaltung

Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Änderung des Tabaksteuergesetzes

Bern (ots)

Die Botschaft zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
ist heute vom Bundesrat zuhanden des Parlaments verabschiedet worden.
Die Änderung bedeutet keine unmittelbare Steuererhöhung. Sie bezweckt
vielmehr, dem Bundesrat erneut eine Steuererhöhungskompetenz
einzuräumen und ihm damit Handlungsspielraum, Flexibilität und
Aktionsfreiheit im Bereich der Tabaksteuerpolitik zu erhalten.
Der Bundesrat verfolgt seit Jahren das Ziel, dem Bund mit
Tabaksteuererhöhungen Mehreinnahmen zu verschaffen und die
schweizerische Tabaksteuerbelastung in moderaten Schritten dem
EU-Mindestniveau anzunähern. Die Einnahmen aus der Tabaksteuer werden
zweckgebunden für die Finanzierung des Bundesbeitrages an die
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie an die
Ergänzungsleistungen eingesetzt.
Die Kompetenz des Bundesrates zur Erhöhung der Tabaksteuer ist
demnächst ausgeschöpft. Sie reicht noch für einen Steuer-Preisschritt
von 10 Rappen je Päckli.
Mit der letzten Steuererhöhung nach alter Kompetenz würde der
Preis der meistverkauften Sorte von Fr. 4.80 auf Fr. 4.90 je Päckli
und die Tabaksteuerbelastung von derzeit 51,33 Prozent auf 52,18
Prozent des Kleinhandelspreises steigen (EU- Mindestbelastung 57
Prozent).
Ausgehend von einem Zigarettenpreis von Fr. 4.90 je Päckli und
unter Annahme gleichbleibender Einflussfaktoren (keine
Mehrwertsteuererhöhungen und keine Preiserhöhungen der Industrie)
führt eine Heraufsetzung der Steuerbelastung auf mindestens 57
Prozent zu einer Preisanhebung um 70 Rappen, d.h. auf Fr. 5.60 je
Päckli. Daraus resultierten bei unveränderten Verkäufen Mehreinnahmen
von rund 500 Millionen Franken (Tabak- und Mehrwertsteuer).
Die Vorlage ist nicht unumstritten. Die Branche, die der Branche
nahestehenden Organisationen, eine Vielzahl von Verbänden sowie 25
Kantone sind zwar mit einer neuen Steuererhöhungskompetenz des
Bundesrates von 50 Prozent einverstanden. Die
Tabakpräventionsorganisationen, das Groupement romand des services de
santé publique (GRSP) sowie ein Kanton fordern indessen massivere
Steuererhöhungen als bisher (konkret: 2 mal 80 Rappen je Päckli)
sowie die Schaffung eines Tabakpräventionsfonds.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Forderung nach massiven
Steuererhöhungen abzulehnen, damit er seine bisherige Steuerpolitik
weiterführen kann. Ebenso empfiehlt er, die Tabakprävention weiterhin
aus den allgemeinen Bundesmitteln zu finanzieren, weil die Schaffung
eines Tabakpräventionsfonds eine Verfassungsänderung bedingen würde.

Kontakt:

Fritz Weber
Oberzolldirektion
Tel. +41/31/322'66'79

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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