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Loterie Romande

Neues Geldspielgesetz (BGS)

Lausanne (ots)

Die Loterie Romande nimmt den dem Parlament vorgelegten Entwurf zur Kenntnis und unterstreicht die Notwendigkeit, den Text nicht weiter zu ändern, damit die Wettbewerbsfähigkeit der Lotteriegesellschaften nicht eingeschränkt wird.

Am Mittwoch, 21. Oktober, hat der Bundesrat dem Parlament den Entwurf über das Geldspielgesetz (BGS) vorgelegt und dessen Annahme empfohlen. Die Loterie Romande ist der Meinung, dass dieser Entwurf den Interessen aller betroffenen Akteure Rechnung trägt. In Anbetracht der von den Spielanbietern vorgeschlagenen Neuerungen, namentlich im Bereich der sozialen Verantwortung, betont die Loterie Romande die Notwendigkeit, den Text nicht mit zusätzlichen Forderungen zu verändern, die die Wettbewerbsfähigkeit der Lotteriespiele und Sportwetten einschränken.

Die Gesetzesbestimmungen müssen sicherstellen, dass die Gewinne aus den Geldspielen im Sinne von Artikel 106 der Bundesverfassung (BV) für die Gemeinnützigkeit verwendet werden und nicht allein zum Vorteil von privaten Leistungserbringern abgezweigt werden. In einem immer härter umkämpften Markt muss das neue Gesetz den Lotteriegesellschaften jedoch erlauben, attraktive, rentierende und verantwortungsvolle Spiele anzubieten, um weiterhin Beiträge an das Gemeinwohl verteilen zu können. Ziel ist es, die Stabilität der an die Gemeinnützigkeit ausbezahlten Beiträge langfristig zu gewährleisten. Die Loterie Romande und Swisslos schütten jährlich rund CHF 600 Millionen aus.

Kontext und Ziele des Gesetzesentwurfs

Volk und Stände haben am 11. März 2012 dem direkten Gegenentwurf zur Initiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" mit grosser Mehrheit zugestimmt. Aufbauend auf dem Erfolg dieser Initiative, die im Herbst 2009 mit über 170'000 gültigen Unterschriften eingereicht wurde, trat der neue Artikel 106 BV in Kraft. Der Gesetzesentwurf setzt diesen Artikel um und schlägt eine kohärente, angepasste und moderne Reglementierung des gesamten Geldspielsektors vor. Die Loterie Romande ist überzeugt, dass der Entwurf den Zielen von Artikel 106 BV auf geeignete Weise Rechnung trägt. Er bezweckt, die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von den Geldspielen ausgehen, sorgt dafür, dass die Geldspiele sicher und transparent durchgeführt werden, und garantiert, dass die Erträge aus den Geldspielen zugunsten von gemeinnützigen Zwecken und der AHV verwendet werden.

Ein in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Akteuren erarbeiteter Entwurf

Die Loterie Romande nimmt Kenntnis vom Gesetzesentwurf, der vom Bund in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Akteuren, insbesondere auch den Spielbanken und den Vertretern der Spielsuchtprävention erarbeitet wurde. Der Gesetzesentwurf grenzt die Kompetenzen von Bund und Kantonen klar ab und basiert dazu auf neuen Definitionen der verschiedenen Geldspiele. Die neuen Spieldefinitionen ermöglichen den Anbietern eine Anpassung an die gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen, ohne dass es zu einer Ausweitung des Spielangebots zulasten des Schutzes der Spielerinnen und Spieler kommt. Der Entwurf garantiert auch, dass die Gewinne aus den Lotterien und Sportwetten weiterhin ausschliesslich den Verteilorganen der Kantone zufliessen werden für die Unterstützung von gemeinnützigen Projekten in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport.

Zuweisung der Erträge für die Gemeinnützigkeit

Artikel 106 BV legt den Grundsatz fest, wonach die Reinerträge aus den Geldspielen vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Die Loterie Romande weist darauf hin, dass die Gesetzesbestimmungen diese Grundforderung nicht verletzen dürfen. Sie müssen sicherstellen, dass die Geldspielerträge im Sinne von Artikel 106 BV für gemeinnützige Zwecke verwendet und nicht für rein lukrative Zwecke oder allein zugunsten von privaten Leistungserbringern abgezweigt werden.

Spielsuchtprävention

Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Massnahmen sichern einen wirksamen Schutz, namentlich von Minderjährigen und vulnerablen Personen. Die neue Regelung ist flexibel, risikoabhängig und erlaubt es, den Spieltypen und ihren Betriebsarten Rechnung zu tragen. Die Loterie Romande ist diesbezüglich der Auffassung, dass der Gesetzesentwurf Anforderungen enthält, die die Schweizer Gesetzgebung zu einer der härtesten in Europa in Bezug auf das verantwortungsvolle Spiel machen. In diesem Zusammenhang wünscht die Loterie Romande keine zusätzlichen Präventionsmassnahmen, die über die Bestimmungen des Entwurfs hinausgehen. Die Übernahme von unverhältnismässigen oder unrealistischen Massnahmen würde der Errichtung des wichtigen Gleichgewichts zwischen dem Schutz der Spielenden einerseits und der Notwendigkeit eines legalen und attraktiven Angebots andererseits gefährden.

Bekämpfung des illegalen Spielangebots

Aufgrund der mit der Kriminalität, der Geldwäscherei oder der Abhängigkeit verbundenen Gefahren ist die Bekämpfung des illegalen Geldspielangebots, dessen Bruttospielertrag auf rund CHF 300 Millionen geschätzt wird, eine Notwendigkeit. Der Gesetzesentwurf hat den Vorteil, dass er konkrete Massnahmen zur Eindämmung der illegalen Geldspiele vorsieht, indem zum Beispiel die Websites illegaler Geldspielanbieter blockiert werden. Solche Massnahmen haben zum Ziel, dass die Geldspielerträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden, anstatt über Steueroasen in die Taschen privater Anbieter oder Investoren zu fliessen.

Einheitliche steuerliche Behandlung der Spielgewinne

Heute sind Gewinne bei Lotterien und Sportwetten der Einkommenssteuer unterstellt. Auf Gewinne in Spielbanken wird hingegen keine Steuer bezahlt. Der Gesetzesentwurf schafft diese Ungleichbehandlung ab und passt seine Regeln denjenigen im Ausland an. In Zukunft sollen alle Gewinne aus Geldspielen steuerbefreit sein. Diese Anpassung macht die Lotteriespiele und Sportwetten attraktiver und führt damit zu einer Erhöhung der für gemeinnützige Zwecke verfügbaren Mittel. Gleichzeitig wird die Abwanderung der Spielenden zu illegalen oder nicht gewinnbesteuerten Angeboten im benachbarten Ausland gebremst.

Langfristig garantierte Stabilität der Erträge zugunsten der Gemeinnützigkeit

Die Loterie Romande wünscht zum jetzigen Zeitpunkt nicht, dass das Gleichgewicht und die Kohärenz der im Entwurf vorgeschlagenen Lösungen mittels Ergänzungen in Frage gestellt werden, die die Wettbewerbsfähigkeit der Lotteriegesellschaft schmälern. Die angebotenen Spiele dürfen weder zum übermässigen Spielen motivieren noch abhängig machen, sie müssen aber gleichzeitig attraktiv bleiben. Die Spielanbieter müssen sich an ihre Pflichten halten, die Spiele aber gleichzeitig an die Entwicklung der Gesellschaft anpassen. Die Loterie Romande weist auf die Notwendigkeit hin, einen gesetzlichen Rahmen vorzusehen, der den Aufgaben und den Verantwortlichkeiten der beiden Schweizer Lotteriegesellschaften gerecht wird. Die Loterie Romande und Swisslos erwirtschaften jährlich einen Gewinn von rund CHF 600 Millionen, der für die Unterstützung von gemeinnützigen kulturellen und sportlichen Projekten wesentlich und unverzichtbar ist.

Kontakt:

Jean-Pierre Beuret, Präsident, 021 348 13 38
Jean-Luc Moner-Banet, Generaldirektor, 079 310 78 69

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