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Bundesamt für Justiz

Keine Misshandlungen festgestellt, aber weitere Verbesserungen empfohlen

Bern (ots)

Bericht des Anti-Folter-Ausschusses und Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat mit Genugtuung zur Kenntnis
genommen, dass sich der Anti-Folter-Ausschuss grundsätzlich
befriedigt über seinen Besuch in der Schweiz gezeigt hat.
Verschiedene Empfehlungen des Ausschusses - insbesondere jene
betreffend die Ausschaffung von Ausländern auf dem Luftweg - sind
bereits erfüllt oder auf dem Weg der Umsetzung.
Eine Delegation des "Europäischen Ausschusses zur Verhütung von
Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe"
besuchte vom 5. bis 15. Februar 2001 in den Kantonen Basel-Stadt,
Bern, Freiburg, St. Gallen, Thurgau und Zürich verschiedene
Erziehungs- und Strafanstalten, Polizeigefängnisse, eine
psychiatrische Klinik, einen Grenzwachtposten sowie ein
Ausschaffungsgefängnis. Bereits beim Abschluss ihres Besuches teilte
die Delegation Vertretern des Bundes und der besuchten Kantone mit,
dass sie keine Anzeichen von Folter oder schwerwiegender
Misshandlungen festgestellt hatte. In seinem Anfang August dem
Bundesrat zugestellten Bericht äusserte sich der Ausschuss
detailliert über die Verhältnisse in den besuchten Einrichtungen und
richtete eine Reihe von Empfehlungen, Kommentaren und
Informationsbegehren an die Schweizer Behörden.
Grosse Mehrheit korrekt behandelt
Der Bundesrat zeigt sich in seiner Stellungnahme befriedigt, dass
die grosse Mehrheit der Personen, die von Ordnungskräften
festgehalten worden sind, gegenüber dem Ausschuss ausgeführt haben,
bei ihrer Festnahme und Einvernahme korrekt behandelt worden zu sein.
Der Bundesrat legt in seinem zusammen mit den betroffenen Kantonen
verfassten Bericht dar, welche Massnahmen ergriffen worden oder
vorgesehen sind, um die Empfehlungen des Ausschusses umzusetzen.
Zudem enthält der Bericht Antworten auf die Kommentare und
Informationsbegehren des Ausschusses.
Verschiedene Empfehlungen des Ausschusses bezüglich der
Ausschaffung von Ausländern auf dem Luftweg sind auf dem Weg der
Umsetzung oder bereits erfüllt. So verzichten die Kantone seit
September 1999 bei Ausschaffungen auf Zwangsmittel, welche die Atmung
behindern können. Verschiedene Vorschläge betreffend die
Vereinheitlichung des Strafprozessrechts (z.B. Recht jeder
inhaftierten Person, ab Beginn der Polizeihaft einen Anwalt
beizuziehen) wird der Bundesrat bei der Auswertung der Ergebnisse des
Vernehmlassungsverfahrens berücksichtigen.
Der Anti-Folter-Ausschuss stützt sich auf das durch schweizerische
Initiative zustande gekommene "Europäische Übereinkommen zur
Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe", das von über 40 Mitgliedstaaten des
Europarates ratifiziert worden ist. Der Ausschuss organisiert in
eigener Kompetenz regelmässig Besuche in den Mitgliedstaaten; die
Schweiz hat er bereits 1991 und 1996 besucht.
Der Bericht des Bundesrates kann auf der Website des Bundesamtes
für Justiz (http://www.ofj.admin.ch/d/index.html) unter "Tätigkeiten
& Themen" / "Strafen und Massnahmen" abgerufen werden.

Kontakt:

Vizedirektor Peter Müller
Bundesamt für Justiz
Tel. +41/31/322'41'33

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