Alle Storys
Folgen
Keine Story von Pro Infirmis Schweiz mehr verpassen.

Pro Infirmis Schweiz

Immer mehr Menschen beschäftigen sich mit ihrem Testament

Zürich (ots)

Der Anlass vom 6. Februar in Zürich, organisiert
von Pro Infirmis Schweiz, zum Thema Testament und Vermächtnis war ein
grosser Erfolg. Mehr als 200 Personen erkundigten sich über die
Rechtspraxis und die juristischen Rahmenbedingungen im Zusammenhang
mit der Regelung einer Erbschaft. Der Rechtsanwalt und Notar, Dr.
iur. Benno Studer, bekannt auch als Autor des Bestsellers "Testament
Erbschaft" (Verlag Beobachter) hielt in seiner Einführung fest, dass
es zweckmässig ist, zu Lebzeiten die Hinterlassenschaft zu regeln und
wo möglich mit den Erben zu besprechen. So können Streitigkeiten bis
hin zu massiven juristischen Erbauseinandersetzungen vermieden
werden. Ist kein Testament vorhanden und finden sich keine
erbberechtigten Verwandten, geht das gesamte Vermögen in den Besitz
des Staates über.
Der Referent wies auch darauf hin, dass das Verfassen eines
Testamentes keine Kunst darstellt. Wichtig ist es, einige Regeln und
Formvorschriften zu beachten. Grundsätzlich hat jede Person das Recht
zu bestimmen, was mit dem Vermögen nach ihrem Tod geschieht. Bei der
Gestaltung des Testamentes sind jedoch die vom Gesetz
vorgeschriebenen Pflichtteile zwingend einzuhalten. Auch der Gedanke,
über den Tod hinaus etwas Gutes zu tun, kann in einem Testament
festgehalten werden. Mit einem Legat bzw. Vermächtnis oder auch durch
Erbeinsetzung können gemeinnützige Organisationen bedacht werden. In
diesem Fall werden keine Erbschaftssteuern erhoben. Legate sind
besondere Spenden, weil die Arbeit der jeweiligen Organisation als
wertvoll anerkannt wird. Aber auch als ein Auftrag, den vorgesehenen
Betrag für ein bestimmtes Projekt einzusetzen. Es sind nicht nur hohe
Beträge, die einen guten Zweck erfüllen und wirksam sind.
Pro Infirmis-Ratgeber:
Bereits in zweiter Auflage erschienen ist der ausführliche Pro
Infirmis-Ratgeber "Habe ich an alle gedacht". Gegen Einsendung eines
frankierten C4-Couverts versehen mit der eigenen Adresse, gratis zu
bestellen bei: Pro Infirmis Schweiz, Postfach, 8099 Zürich.

Kontakt:

Pro Infirmis Schweiz
Kommunikation
Postfach
8032 Zürich
Tel. +41/1/388'26'12
Fax +41/1/388'26'00
E-mail: ellen.thiele@proinfirmis.ch
Internet: www.proinfirmis.ch

Weitere Storys: Pro Infirmis Schweiz
Weitere Storys: Pro Infirmis Schweiz
  • 18.12.2001 – 08:50

    Pro Infirmis Schweiz muss Ausbildungsplätze streichen.

    Zürich (ots) - Auf Mitte des nächsten Jahres wird Pro Infirmis Schweiz die Ausbildungsplätze für Praktikantinnen und Praktikanten in der Sozialarbeit streichen. Dieser Schritt wird nötig, um das Defizit der Organisation für das Jahr 2002 in verantwortbarem Rahmen halten zu können. Die Geschäftsleitung von Pro Infirmis Schweiz bedauert, diese unpopuläre Massnahme ergreifen zu müssen. Um in der ...

  • 13.12.2001 – 12:56

    4. IV-Revision: Nationalrat nimmt Gleichstellung Behinderter zu wenig ernst

    Zürich (ots) - Pro Infirmis Schweiz ist mit dem Resultat der heutigen Debatte des IV-Gesetzes im Nationalrat nicht zufrieden: Zwar wurde die Einführung einer Assistenzentschädigung für Menschen mit Behinderung beschlossen. Die Höhe dieser Entschädigung ist jedoch ungenügend und reicht in keiner Weise aus, die durch eine Behinderung bedingten Mehrkosten für ...

  • 03.12.2001 – 12:00

    Internationaler Tag der Behinderten - 3. Dezember 2001: Brückenschlag für Behinderte

    Zürich (ots) - Überlebensgross hängt das Bild von Gérald Métroz im Bogen der Kirchenfeldbrücke in Bern. Métroz ist einer der Protagonisten der diesjährigen Sensibilisierungskampagne "Wir lassen uns nicht behindern" von Pro Infirmis Schweiz. Am heutigen internationalen Tag der Behinderten soll diese Installation den Brückenschlag symbolisieren zwischen ...