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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Botschaft zu den Protokollen der Alpenkonvention

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur
Ratifizierung der Protokolle der Alpenkonvention zuhanden des
Parlamentes verabschiedet. Die Protokolle gehen nicht über
bestehendes nationales Recht hinaus. Ihre Umsetzung bedingt keine
Gesetzesänderungen. Die bereits vor drei Jahren vom Parlament
ratifizierte Alpenkonvention ist ein wichtiges und notwendiges
Instrument für eine umfassende Berggebietspolitik und eine
nachhaltige Entwicklung der Alpen. Zu den Vertragsparteien der
Alpenkonvention zählen sämtliche Alpenländer und die EU.
Der Alpenraum hat vielfältige ökonomische und ökologische
Funktionen für die ansässige Bevölkerung wie auch für die umliegenden
Regionen und Länder zu erfüllen. Er ist Lebens-, Arbeits- und
Wirtschaftsraum für 14 Millionen Menschen und Erholungsraum für über
100 Millionen Menschen. Die Alpen sind als Wasserschloss und
Transitraum, aber auch als ein faszinierender Raum an Sprachen,
Kulturen, Traditionen und Landschaften von gesamteuropäischer
Bedeutung. Die gesellschaftliche Entwicklung und der zunehmende Druck
auf die Umwelt gefährden aber den alpinen Raum in seiner
wirtschaftlichen und ökologischen Substanz.
Verschiedene Rahmenbedingungen erschwerten bisher die Entwicklung
einer alpenweiten gemeinsamen Politik. Die Alpenregion ist
geographisch stark gegliedert und in verschiedene Staaten aufgeteilt,
die sich bezüglich ihrer Bevölkerungsentwicklung, ihrer
verkehrstechnischen Erschliessung sowie ihrer Tourismus- und
Landwirtschaftspolitik beträchtlich unterscheiden. Zudem befinden
sich die politischen Zentren ausserhalb der Alpenregion. Heute sind
aber auch in den Alpen viele ökonomische und ökologische Probleme
grenzüberschreitend und deshalb nur alpenweit oder sogar in einem
gesamteuropäischen Kontext lösbar. Ein gemeinsames Vorgehen ist zudem
notwendig, um eine eigenständige sozio-ökonomische, kulturelle und
ressourcenschonende Entwicklung gegenüber den grossen Zentren zu
gewährleisten.
Die Alpenkonvention und ihre Protokolle
Um die anstehenden Probleme grenzüberschreitend angehen zu können,
wurde im Jahre 1989 die Alpenkonvention ins Leben gerufen. Die
Alpenkonvention besteht aus einer übergeordneten Rahmenkonvention
sowie themenbezogenen Durchführungsprotokollen. Bereits am 28. Januar
1999 ratifizierten die Eidgenössischen Räte in einem ersten Schritt
die Rahmenkonvention. Inzwischen wurden die Verhandlungen - unter dem
erfolgreichen Schweizer Vorsitz bei der Alpenkonvention in den Jahren
1999/2000 - zu allen Durchführungsprotokollen abgeschlossen. Bei der
heutigen Botschaft geht es um den zweiten Schritt, um die
Ratifizierung dieser Protokolle. Sie behandeln die Themen Raumplanung
und nachhaltige Entwicklung, Berglandwirtschaft, Naturschutz und
Landschaftspflege, Bergwald, Tourismus, Bodenschutz, Energie, Verkehr
und Streitbeilegung.
Im Rahmen der geltenden Rechtsordnung
Die Protokolle gehen nicht über bestehendes nationales Recht
hinaus. Ihre Umsetzung bedingt keine Gesetzesänderungen. Das
Subsidiaritätsprinzip wurde in allen Protokollen aufgenommen. Dieser
Grundsatz wurde auch für die zukünftige Umsetzung der Konvention und
ihrer Protokolle akzeptiert. Die Protokolle werden, ihre
Ratifizierung vorausgesetzt, im Rahmen des Vollzugs der bestehenden
Politiken wie z.B. Landwirtschaftspolitik, Forstpolitik oder
Raumplanung umgesetzt.
ots ots Originaltext: UVEK
Internet: www.newsaktuell.ch

Kontakt:

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

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