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Bundeskanzlei BK

Europäisches Recht wird im Internet besser zugänglich

Bern (ots)

Der Zugang zum europäischen Gemeinschaftsrecht im
Internet soll bis Ende Jahr wesentlich vereinfacht werden. Der
Bundesrat hat einem entsprechenden Antrag der Bundeskanzlei zur
Schaffung eines elektronischen Registers und zahlreicher Links zu den
gewünschten Rechtsakten zugestimmt.
Seit Anfang Jahr kann das gesamte EG-Recht kostenlos über Internet
konsultiert werden (www.europa.eu.int/eur-lex/index.html). Im
Unterschied zum schweizerischen kennt das EG-Recht jedoch keine mit
der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR) vergleichbare
Rechtssammlung.
Am 1. Juni 2002 treten die sektoriellen Abkommen mit der EG
(Bilaterale I) in Kraft. Dies wird zum Anlass genommen, um die
Zugänglichkeit der europäischen Rechtsakte, auf welche die
sektoriellen Abkommen verweisen, für schweizerische Rechtsanwendung
zu verbessern. Der Bundesrat hat sich für eine kostengünstige und
rasch umsetzbare Lösung entschieden, die den Zugang zu den relevanten
europäischen Rechtsakten in elektronischer Form ermöglicht. In einem
Register werden die in den Abkommen oder deren Anhängen aufgeführten
Rechtsakte aufgelistet. Die von den Gemischten Ausschüssen
vorgenommenen Änderungen werden künftig laufend übernommen. Das
Register wird elektronisch erstellt und soll ab Ende Jahr auf der
Homepage der Bundeskanzlei konsultiert werden können.
Das Register beschränkt sich aber nicht auf eine Auflistung der
Fundstellen im EG-Amtsblatt. Zusätzlich werden Links direkt auf die
gewünschten Rechtsakte und die zugehörigen Änderungen in der
EUR-Lex-Datenbank angebracht. Die für die Schweiz geltenden
Rechtsakte des Gemeinschaftsrechts können dadurch jederzeit einfach
über Internet abgerufen werden.

Kontakt:

Laurenz Rotach, Bundeskanzlei
Tel. +41/31/322'37'28

Daniel Felder, Integrationsbüro
Tel. +41/31/322'22'89

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