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Staatskanzlei Luzern

Sozialkommission befürwortet Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes

Luzern (ots)

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) stimmt der Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes mit sehr deutlicher Mehrheit zu. Mit der Gesetzesänderung sollen die verfügbaren Mittel gerechter den tatsächlich Bedürftigen zufliessen und die Gesuche zentral und effizienter bearbeitet werden. Ausserdem soll Fehlanreizen besser begegnet werden können.

Die meisten der vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsgesetz) beruhen auf Empfehlungen des Berichts "Arbeit muss sich lohnen", der sogenannte Schwelleneffekte im System der Prämienverbilligung aufzeigte. Schwelleneffekte treten dann ein, wenn zusätzlicher Lohn zu einer Verminderung des frei verfügbaren Einkommens führt und damit den Arbeitsanreiz negativ beeinflusst. Gemäss der Modellrechnung vermindert sich mit der Gesetzesänderung die Anzahl der Haushalte mit Anspruch auf Prämienverbilligung von rund 69'300 auf ungefähr 58'500 Haushalte. Trotz um 6,6 Millionen Franken verminderter Mittel würde sich der durchschnittlich ausbezahlte Prämienverbilligungsbetrag von 2'556 auf 2'915 Franken erhöhen.

Die Kommission unter dem Vorsitz von Romy Odoni (FDP, Rain) unterstützt mit klarer Mehrheit die Stossrichtung der Revision und hält die vorgeschlagenen Massnahmen für geeignet, um Schwelleneffekten zu begegnen. Sowohl die direkte Auszahlung der Prämienverbilligung an die Krankenversicherer wie deren Begrenzung auf die effektiv geschuldete Prämie werden von der Kommission begrüsst. Die Senkung der Einkommensobergrenze für die Prämienverbilligung bei Familien mit Kindern und Jugendlichen in Ausbildung von 100'000 auf 80'000 Franken dient aus Sicht der Kommission dem Ziel, den wirklich Bedürftigen eine durchschnittlich höhere Prämienverbilligung zu gewähren. Eine Minderheit der GASK vertritt die Ansicht, es handle sich zusätzlich um eine Sparmassnahme.

Zentralisierung des Gesuchsverfahrens

Eingehend beschäftigte sich die Kommission mit der Zentralisierung des Gesuchsverfahrens bei der Ausgleichskasse Luzern. Für eine Minderheit der Kommission besteht kein Anlass, an der bisherigen Lösung, die diese Aufgabe den AHV-Zweigstellen zuweist, eine Änderung vorzunehmen, weil sie Mehrkosten und einen Verlust von Bürgernähe befürchtet. Die knappe Kommissionsmehrheit geht aber mit der Argumentation des Regierungsrates einig, dass sich mit der zentralen Bearbeitung bei der Ausgleichskasse Doppelspurigkeiten vermeiden und sich bereits bestehende elektronische Datenbanken optimal nutzen lassen. Dies verspreche insgesamt eine Kostenersparnis. Mit knapper Mehrheit stimmte die GASK der Regelung zu, dass sich der Regierungsrat - wie von ihm vorgeschlagen - für die Festsetzung der Richtprämien an den Prämien der Krankenpflege-Grundversicherung und nicht an der vom Bundesrat festgelegten Durchschnittsprämie orientieren soll. Ausschlaggebend waren dabei Überlegungen, dass mit der Gesetzesänderung eine für den Kanton Luzern angepasste und flexible Lösung vorliegt.

Die Vorlage ist für die Dezembersession des Kantonsrates traktandiert.

Kontakt:

Romy Odoni, Präsidentin GASK
Tel.: +41/79/219'81'20

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