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Staatskanzlei Luzern

Sportförderungsgesetz: Luzerner Bevölkerung soll sich mehr bewegen

Luzern (ots)

Der Kanton Luzern soll ein neues Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung erhalten. Gefördert werden die Sport- und Bewegungsaktivitäten der Bevölkerung, aber auch der leistungsorientierte Nachwuchs- und Spitzensport. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.

Sport hat für die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und die soziale Kompetenz eine immer grössere Bedeutung. Das Integrationspotential des Sports erachtet die Regierung für die gesamte Bevölkerung als sehr hoch. Der Kanton Luzern soll deshalb ein neues Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung erhalten. Der Regierungsrat setzt damit einen Beschluss des Kantonsrates um, der 2011 eine entsprechende Motion von Adrian Schmassmann überwiesen hatte. Im Gesetz geregelt werden die Sportförderung des Kantons Luzern und der Vollzug des Bundesgesetztes über die Förderung von Sport und Bewegung.

Das neue Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung hat folgende Ziele:

- Im Bereich Breitensport soll die Sport- und Bewegungsaktivität der Bevölkerung gefördert werden, unabhängig von Alter, Geschlecht und Leistungsniveau. Die Zahl der bewegungsaktiven Menschen im Kanton Luzern soll erhöht werden.

- Der leistungsorientierte Nachwuchs- und Spitzensport soll durch die Schaffung guter Rahmenbedingungen gefördert werden.

- Der Kanton Luzern fördert Fairness und Sicherheit im Sport. Im Sport werden ethische Werte vermittelt und gegen Missbräuche wird konsequent eingeschritten. Der Sport soll erziehende Wirkung und Vorbildfunktion entfalten.

Diese Ziele sollen durch die Unterstützung und Durchführung von Programmen und Projekten zur Förderung von regelmässigen Sport- und Bewegungsaktivitäten aller Altersstufen erreicht werden. Der Kanton soll Sportorganisationen und Sportanlagen unterstützen können. Finanziert werden die Massnahmen der Sportförderung aus einem kantonalen Sportfonds, der durch Lotteriegelder geäufnet wird, sowie Beiträgen, die vom Kantonsrat gesprochen werden.

Ein wichtiger Bereich der Sportförderung ist das Programm "Jugend und Sport", das im Auftrag des Bundes von den Kantonen umgesetzt wird. Bei der Umsetzung von "Jugend und Sport" richtet sich der Kanton Luzern nach dem Sportförderungsgesetz des Bundes. Darüber hinaus soll im kantonalen Gesetz eine Grundlage geschaffen werden, um auch Beiträge an die Kaderausbildung an "Jugend und Sport"- Kurse zu leisten. "Bei der Förderung des Jugendsportes geht der Kanton Luzern damit über die Bundesgesetzgebung hinaus", sagt Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements.

Förderung des freiwilligen Schulsports

Weiter soll das Kantonale Sportförderungsgesetz die Förderung des freiwilligen Schulsports regeln. Ziel ist es, möglichst viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durch den Besuch von freiwilligen Schulsportangeboten für den Sport und den Vereinssport zu begeistern. "Im Zusammenhang mit der Einführung der schul- und familienergänzenden Tagesstruktur erlangt der freiwillige Schulsport eine immer grössere Bedeutung", sagt Guido Graf. Der Kanton Luzern soll deshalb die Möglichkeit haben, Angebote durch Beiträge zu finanzieren oder Material zur Verfügung zu stellen. Denkbar ist die Mitfinanzierung von kantonalen und nationalen Schulsporttagen.

Das Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung basiert auf dem Grundsatz der Subsidiarität. Der Kanton Luzern setzt auf Eigeninitiative und soll den Sport dort fördern, wo nicht bereits Sportverbände und -vereine, Gemeinden, der Bund oder Private tätig sind. Die Bereitstellung von Strukturen und Angeboten ist in erster Linie Aufgabe der Sportvereine und Verbände. Diese üben in der Förderung des Breitensports eine wichtige Funktion aus und sollen auch in Zukunft für bestimmte Anlässe mit Lotteriegeldern des Kantons Luzern unterstützt werden.

Um eine möglichst effiziente Förderung von Sport und Bewegung zu erreichen, soll der Regierungsrat ein sportpolitisches Konzept und ein kantonales Sportanlagenkonzept erlassen. Neben der Festsetzung von Zielen dienen diese Konzepte als Planungs- und Koordinationsinstrument. Es dient auch dazu, die finanziellen Mittel der Sportförderung gezielter einzusetzen.

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat das Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 7. März 2013. Das Gesetz soll auf den 1. Januar 2014 in Kraft treten und kostenneutral eingeführt werden.

Kontakt:

Regierungsrat Guido Graf
Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement
Tel.: +41/41/228'60'81 (10.30-11.30 Uhr)

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