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Staatskanzlei Luzern

Bildungskommission stimmt Gesetz über eigene Pädagogische Hochschule zu

Luzern (ots)

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) des Kantonsrates stimmt dem Gesetz über die Lehrerinnen- und Lehrerbildung und die Pädagogische Hochschule Luzern in erster Beratung einstimmig mit mehreren Änderungsanträgen zu. Nachdem der Kantonsrat am 10. Mai 2010 den Austritt des Kantons Luzern aus dem Konkordat über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz per 31. Juli 2013 genehmigt hatte, schafft das neue Gesetz insbesondere die rechtlichen Grundlagen für die Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Kanton und regelt die Organisation sowie die Finanzierung, damit die Pädagogische Hochschule Luzern ab 1. August 2013 als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt in der alleinigen Trägerschaft des Kantons Luzern geführt werden kann.

Aus Sicht der EBKK (Vorsitz Christian Graber, SVP, Grossdietwil) stellt das Gesetz den folgerichtigen Schritt nach dem Austritt aus dem Konkordat dar, regelt Organisation und Finanzierung überzeugend und ermöglicht schlankere Führungsstrukturen. Die EBKK erachtet das Gesetz als gute rechtliche Grundlage für eine zeitgemässe Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen und begrüsst, dass die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in der Trägerschaft des Kantons Luzern eine spätere Anbindung oder Integration der Pädagogischen Hochschule Luzern an oder in die Universität Luzern oder die Hochschule Luzern nicht verunmöglicht.

Die EBKK beantragt beim Kantonsrat mehrere Änderungen zum Gesetz. So wünscht sie, dass der Regierungsrat eine Eignerstrategie für die Pädagogische Hochschule erlässt. Hingegen bevorzugt die EBKK eine Kenntnisnahme des Geschäftsberichts der Pädagogischen Hochschule durch den Kantonsrat statt dessen Genehmigung durch den Regierungsrat. Weiter beantragt die EBKK, dass im obersten Organ der Hochschule, dem Rat der Pädagogischen Hochschule, zwingend eine Vertretung der Wirtschaft Einsitz nimmt und die Mitgliedschaft im Rat auf 12 Jahre begrenzt wird. Eine Verzichtmöglichkeit für den Vorsteher des Bildungs- und Kulturdepartements auf das Präsidium des Rates der Pädagogischen Hochschule will die EBKK ausschliessen. Schliesslich möchte die Kommission die Mitsprache der Studierenden in den Organen der Pädagogischen Hochschule stärken und die Studiengebühren innerhalb eines Rahmens vergleichbarer Hochschulen der Schweiz festsetzen. Für die Verleihung eines Professorentitels will die Kom mission erhöhte Anforderungen stellen.

Abgelehnt wurden von der Kommission Anträge, welche unter anderem einen grundsätzlichen Verzicht auf die Möglichkeit von Zugangsbeschränkungen verlangten, Mitarbeitenden und Studierenden im Rat der Pädagogischen Hochschule eine Vertretung zugestehen wollten sowie die Pädagogische Hochschule als Einheit innerhalb der kantonalen Verwaltung auszugestalten wünschten.

Die erste Beratung der Vorlage ist für die November-Session des Kantonsrates vorgesehen.

Kontakt:

Christian Graber
Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK)
Tel.: +41/79/626'07'27

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