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Staatskanzlei Luzern

WAK: Liegenschaftssteuer und Finanzreform 08

Luzern (ots)

Die kantonsrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat sich aus finanzpolitischen Gründen gegen die Abschaffung der Liegenschaftssteuer entschieden. Weiter nahm sie vom Planungsbericht über die Wirkung und die Zielerreichung der Finanzreform 08 Kenntnis; aus Sicht der WAK sind die Ziele der Finanzreform 08 insgesamt erreicht worden.

Die kantonsrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat nach mehrtägiger Beratung der Volksinitiative für eine Abschaffung der Liegenschaftssteuer ihre Unterstützung mit deutlicher Mehrheit versagt und unterstützt den Antrag des Regierungsrates, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Volksabstimmung zu bringen. Die Kommission (Vorsitz Giorgio Pardini, SP, Luzern) teilt mehrheitlich die Überzeugung, dass die Liegenschaftssteuer zwar steuersystematisch fragwürdig und nicht mehr zeitgemäss ist. Für die Kommissionsmehrheit war aber schliesslich ausschlaggebend, dass der finanzielle Ausfall aus der Abschaffung der Liegenschaftssteuer in Anbetracht der momentan angespannten Finanzlage und der unsicheren Finanzperspektiven für den Kanton und für viele Gemeinden nicht tragbar ist. Eine auf natürliche Personen als Hauseigentümer beschränkt Abschaffung der Liegenschaftsteuer wurde in der Kommission eingehend diskutiert, fand aber keine Mehrheit. Schliesslich verwarf die Kom mission auch die Möglichkeit, der Initiative zuzustimmen, deren Inkraftsetzung aber um mehrere Jahre zu verzögern.

Weiter nahm die WAK Kenntnis vom Planungsbericht über die Wirkung und die Zielerreichung der Finanzreform 08. Mit dem Wirkungsbericht wurde überprüft, inwieweit die Finanzreform 08 ihr Ziel erreicht hat, die Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) sowie die daraus abzuleitende Zuordnung, Entflechtung und Normierung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden auf den 1. Januar 2008 sicherzustellen. Aus Sicht der deutlichen Mehrheit der WAK sind die Ziele der Finanzreform 08 erreicht worden. Angesichts des grossen Umverteilungsvolumens von 950 Mio. Franken erachtet die Kommissionsmehrheit die Abweichungen für gering und plausibel. In der Kommission umstritten war die Wertung eines Kapitels über zukünftige Veränderungen in verschiedenen Aufgabenbereichen und über die zukünftige Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Insbesondere sieht die Kommission das Äquivalenzprinzip bei der Verlegung der Kosten für di e Finanzierung der Volksschule weiterhin verletzt, indem der Kanton 25, die Gemeinden dagegen 75 Prozent davon aufzubringen haben. Die Kommission beantragt deshalb einen Wirkungsbericht, der die Folgen einer hälftigen Aufteilung dieser Kosten zwischen Kanton und Gemeinden aufzeigen und die Folgen einer Finanzierung über einen Steuerfussabtausch darstellen soll. Zudem beantragt die WAK, dass die Kosten der Pflegefinanzierung, welche die Gemeinden zu tragen haben, und die Kosten der Spitalfinanzierung, welche bei Kanton anfallen, in einer gleichzeitigen Evaluation zu überprüfen sind. Aufgrund des Eindrucks einer schwer prognostizierbaren Entwicklung von Pflege- und Spitalkosten hält die Kommission diese Evaluation für zwingend.

Kontakt:

Giorgio Pardini, Präsident WAK
Mobile: +41/79/277'66'13

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