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Staatskanzlei Luzern

Luzerner Lehrpersonen sind ausreichend ausgebildet

Luzern (ots)

Die grosse Mehrheit der angestellten Luzerner Lehrerinnen und Lehrer verfügt über eine stufengerechte Ausbildung für die Volksschul-, Gymnasial- oder Berufsfachschulstufe. Dies ergibt eine Auswertung der Statistik anhand der Lohneinreihung. Bei den Lehrpersonen der Integrativen Förderung IF und den Schulischen Heilpädagogen bestehen derzeit in einigen Gemeinden noch Engpässe. In wenigen Jahren sollen aber genügend Lehrpersonen für diesen Bereich ausgebildet sein.

In der Volksschule verfügen in den Bereichen Kindergarten (99.8 Prozent) und Primarschule (96.9 Prozent) praktisch sämtliche Lehrpersonen über eine stufengerechte Ausbildung. In der Sekundarschule sind es derzeit 76 Prozent - auf dieser Schulstufe unterrichten seit Jahren zudem zahlreiche erfahrene Lehrpersonen mit einer Primarlehrpersonenausbildung (ca. 20 Prozent). Viele von ihnen haben eine Zusatzausbildung absolviert. Diese berechtigt zum Unterricht auf dieser Schulstufe, führt aber erst fünf Jahre nach Abschluss dieser Zusatzausbildung zur besoldungsmässigen Einreihung als Sekundarschullehrperson.

Schwieriger sieht die Situation für dieses Schuljahr im heilpädagogischen Bereich aus. Mit der Einführung der Integrativen Förderung ist hier der Bedarf stark angestiegen: Bei den Lehrpersonen der Integrativen Förderung und an den Heilpädagogischen Schulen sind knapp die Hälfte im Besitz einer stufengerechten Qualifikation, nämlich 44.3 Prozent bei den IF-Lehrpersonen und 49 Prozent bei den Heilpädagogen. Hier wird in der Regel die Zusatzausbildung berufsbegleitend absolviert, sobald eine Anstellung erfolgt ist. Rund 100 Lehrpersonen aus dem Kanton Luzern absolvieren gegenwärtig diese Zusatzausbildung, so dass in wenigen Jahren deutlich mehr adäquat ausgebildete Lehrpersonen im Einsatz stehen werden.

Gymnasien: Stufendiplom und Masterabschluss

In den Luzerner Gymnasien werden grundsätzlich nur Lehrpersonen mit Stufendiplom und Masterabschluss auf Universitätsstufe eingestellt. Dies gelingt auch in den meisten Fällen, Ausnahmen sind aber möglich. In diesem Schuljahr präsentiert sich die Situation wie folgt: Von den 641 Gymnasiallehrpersonen befinden sich 545 in der Lohnklasse 24, was in der Regel bedeutet, dass sie über die beiden geforderten Diplome höheres Lehramt und Hochschulmaster verfügen. Die übrigen 96 Lehrpersonen sind entweder generell in einer tieferen Lohnklasse eingestuft (z.B. Werk/Handarbeitslehrpersonen), befristet angestellt, weil sie das höhere Lehramt berufsbegleitend erwerben, oder Ausnahmefälle (unbefristet angestellte Lehrpersonen, die zwar nicht über beide Diplome verfügen, sich aber in der Praxis bewährt haben).

Berufsfachschulen: Viele Teilzeitlehrkräfte aus der Praxis

Bei den Berufsfachschulen präsentiert sich die Situation schon aus strukturellen Gründen anders. Um eine hohe Praxisnähe der Berufsausbildung zu gewährleisten, sind in der Berufsbildung traditionell viele Teilzeitlehrkräfte engagiert. Diese arbeiten in der Regel hauptberuflich in der Wirtschaft und geben in ihrem Fachgebiet nur einige Stunden Unterricht. Diese Lehrkräfte verfügen - nebst ihrer Fachausbildung - über eine Didaktikausbildung, jedoch nicht über ein höheres Lehramt und sind besoldungsmässig entsprechend tiefer eingestuft. Das höhere Lehramt ist gemäss Berufsbildungsgesetz erst ab einer Unterrichtsanstellung von über 50 Prozent vorgeschrieben. Alle Berufsfachschulen verfügen über einen guten Mix aus Vollzeit-Berufspädagogen mit höherem Lehramt (40-50 Prozent) und Teilzeitlehrkräften mit Didaktik-Diplom aus der Praxis (50-60 Prozent).

Dazu kommt, dass Berufsleute aus der Praxis, die ganz in den Schuldienst übertreten, ihre berufspädagogische Ausbildung nur berufsbegleitend absolvieren können. Das heisst: Sie erteilen bereits Unterricht und erwerben das höhere Lehramt erst nach einigen Jahren. Insgesamt besteht in der Berufsbildung ein gewisser Handlungsbedarf, vor allem bei den Berufsmittelschulen, bei denen die Anforderungen durch den Bund vor kurzem verschärft wurden. Es ist geplant, die notwendigen Nachqualifikationen im Laufe der beiden nächsten Jahre durchzuführen.

Kontakt:

Charles Vincent
Leiter Dienststelle Volksschulbildung
Tel.: +41/41/228'52'12
E-Mail: charles.vincent@lu.ch

Werner Schüpbach
Leiter Dienststelle Gymnasialbildung
Tel.: +41/41/228'53'54
E-Mail: werner.schuepbach@lu.ch

Josef Widmer
Leiter Dienststelle Berufs- und Weiterbildung
Tel.: +41/41/228'52'25
E-Mail: josef.widmer@lu.ch

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