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Staatskanzlei Luzern

Bundesrat genehmigt Luzerner Behindertenkonzept

Luzern (ots)

Das Behindertenkonzept zeigt auf, wie der Kanton das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen umsetzen wird. Erfreulich dabei: Der Kanton Luzern ging mit gutem Beispiel voran und erfüllt bereits zu grossen Teilen die Forderungen des Bundes.

Das Behindertenkonzept hält im Wesentlichen die Art der Zusammenarbeit des Kantons mit den sozialen Einrichtungen, den Organisationen im Behindertenbereich sowie den anderen Kantonen fest. Weitere Themenbereiche sind die Qualitätssicherung, die Grundsätze der Finanzierung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals. Irmgard Dürmüller Kohler, Dienststellenleiterin Soziales und Gesellschaft, ist sehr erfreut über die Genehmigung des Bundesrates. "In Luzern haben wir das neue Bundesgesetz schon 2008 eingeführt und mussten keinen Gebrauch von der Übergangsfrist machen. Die meisten Institutionen im Behindertenbereich erfüllen heute den geforderten Standard. Bei der Qualitätssicherung konnten wir sogar schon erste Erfahrungen sammeln und Verbesserungen einführen. Die neu definierten Abläufe spielten sich gut ein und werden nach Bedarf optimiert."

Seit 2008 mit Leistungsvereinbarungen

Seit dem 1. Januar 2008 sind die Kantone für die Planung, Finanzierung und Aufsicht der Institutionen für Menschen mit Behinderungen zuständig. Die Kantone wurden dabei verpflichtet, die Situation der Menschen mit Behinderungen nicht zu verschlechtern. Sie mussten garantieren, dass Menschen mit Behinderungen mit Wohnsitz im eigenen Kanton Zugang zu einer Institution zur Förderung der Eingliederung haben und dass ihnen ein Angebot an Institutionen zur Verfügung steht, welches ihren Bedürfnissen in angemessener Weise entspricht. Eine weitere Auflage war, dass keine Person mit Behinderungen wegen ihres Aufenthaltes in einer anerkannten Institution Sozialhilfe benötigen soll. Die Kantone haben sich an den jeweiligen Kosten entsprechend zu beteiligen. Die 2008 eingeführten Zuständigkeiten hatten in erster Linie einen Wechsel des Finanzierungssystems zur Folge. Es wurden nicht mehr Defizite übernommen, sondern es werden seither Leistungsvereinbarungen getroffen und Leistungspausch alen bezahlt. Der Systemwechsel gibt dem Kanton eine bessere Übersicht über die verschiedenen Angebote für Menschen mit Behinderung und den künftigen Bedarf.

Neuer Planungsbericht noch in diesem Jahr

Die entsprechenden Informationen werden derzeit für den ersten Planungsbericht gesammelt, der noch in diesem Jahr erstellt wird und eine längerfristige Planung der Angebote im Behindertenbereich ermöglicht. Ein besonderes Augenmerk gilt weiterhin der Qualitätssicherung, der Sicherstellung von genügend Ausbildungsplätzen für Pflege- und Betreuungsfachpersonal sowie steten Angebotsanpassungen an die Bedürfnisse der Gesellschaft. Der Weitblick auf den gesamten Behindertenbereich inklusive der ambulanten Angebote, der Freizeit und der Mobilität der Menschen mit Behinderungen wird Thema des umfassenden Behindertenleitbildes, das im Anschluss an das vorliegende Behindertenkonzept erarbeitet werden soll.

Luzerner Behindertenkonzept:

http://www.disg.lu.ch/beh_luzerner_behindertenkonzept.pdf

Kontakt:

Irmgard Dürmüller Kohler
Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG)
Tel.: +41/41/228'57'79 (heute 11.30 - 12.30 Uhr)
E-Mail: irmgard.duermueller@lu.ch

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