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Staatskanzlei Luzern

Neuer Finanzüberblick für den Kanton: schlank und klar

Luzern (ots)

Der Kanton Luzern will seine Rechnungslegung
vereinfachen und standardisieren. Er bedient sich neuer Instrumente, 
wie sie bereits in der Privatwirtschaft üblich sind. Dadurch soll es 
den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, sich ein genaues Bild 
über den finanziellen Zustand des Kantons zu machen. Weitere Vorteile
des Systemwechsels liegen in zuverlässigen Entscheidungsgrundlagen 
und einer besseren Vergleichbarkeit mit anderen öffentlichen 
Gemeinwesen. Die geänderte Rechnungslegung des Finanz- und des 
Verwaltungsvermögens wird zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führen.
Verständlich und umfassend will der Kanton künftig seinen 
Bürgerinnen und Bürgern die Finanzen präsentieren. Das neue "Gesetz 
über die Steuerung der Finanzen und Leistungen" tritt an die Stelle 
des bisherigen "Finanzhaushaltsgesetzes". Es ist das Abbild einer 
modernen Verwaltungsführung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
und vermittelt einen gebündelten Gesamtüberblick über den ganzen 
Kanton.
Regierungsrat Schwerzmann sieht viele Vorteile
Der Kanton Luzern gehört mit einem Budget von rund 3,3 Milliarden 
Franken für das laufende Jahr zur "Kategorie der Grossunternehmen". 
Klare Entscheidungsgrundlagen und verlässliche Instrumente zur Mess- 
und Vergleichbarkeit sind für eine erfolgreiche Finanzführung 
besonders wichtig, betonte Regierungsrat Marcel Schwerzmann vor den 
Medien. Das alte Finanzhaushaltsgesetz stammt aus den 1970er Jahren, 
einer Zeit, als sich die Finanzen noch in schlechtem Zustand 
präsentierten. Dieses bisher kaum revidierte Gesetz erfährt nun die 
nötige "Generalüberholung". Mit der neuen Rechnungslegung lassen sich
die tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragsverhältnisse des 
Kantons nachvollziehbar abbilden und die Transparenz verbessern. Dazu
gehören auch Vermögensveränderungen in den Bereichen Hochbauten und 
Strassen, wo stille Reserven schlummern. Diese werden zukünftig 
ausgewiesen, was zu einem höheren Eigenkapital des Kantons führen 
wird.
Umfassender Rechenschaftsbericht
Im Sinne der klaren Budgethoheit des Kantonsrates gibt es keine 
Ausnahmen mehr vom Erfordernis eines Nachtragskredites. In klar 
definierten, dringenden Fällen können allerdings der Regierungsrat 
und die obersten Gerichte eine Überschreitung eines budgetierten 
Kredites bewilligen. Verbesserungen ergeben sich auch bereits bei der
Budgeterarbeitung: Dieser Prozess wird inskünftig verstärkt auf 
aktuelle Zahlen abgestützt und zeitlich wesentlich verkürzt. Der 
Integrierte Finanz- und Aufgabenplan (IFAP) und das Kantonsbudget 
werden ab 2012 in einem einzigen Dokument dargestellt, dem Aufgaben- 
und Finanzplan. Auch die gedruckte Form der Staatsrechnung, welche 
mit ihren fast 450 Seiten an ein "Telefonbuch" erinnert, wird in der 
bisherigen Form bald ausgedient haben. An deren Stelle wird ein 
Jahresbericht treten, welcher als umfassender Rechenschaftsbericht 
über die Strategieumsetzung, Leistungen und Finanzen informieren 
wird.
Schuldenbremse bleibt
Die Schuldenbremse, welche eine Neuverschuldung des Kantons 
verhindern soll, bleibt in ihrem Grundsatz bestehen. Sie erfährt 
kleine Änderungen, um den Handlungsspielraum in wirtschaftlich 
schwierigen Zeiten zu erweitern. Neu darf ein budgetierter 
Aufwandüberschuss höchstens fünf Prozent einer Steuereinheit 
betragen. Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise beim Budget 2010
rein rechnerisch ein Fehlbetrag von maximal 28,1 Millionen Franken 
möglich gewesen wäre. (Das Budget 2010 weist bekanntlich einen 
Ertragsüberschuss von rund 47 Millionen Franken aus.) Um einem 
drohenden Rückfall in die Schuldenwirtschaft erfolgreich den Riegel 
schieben zu können, verlangt das neue Gesetz, dass sich die 
Erfolgsrechnung über einen Zeitraum von sieben Jahren wieder 
ausgeglichen präsentieren muss. Damit kann künftig noch besser auf 
konjunkturelle Schwankungen reagiert werden. Eine Ausnahme dieser 
Regelung besteht einzig bei der Finanzierung von Grossprojekten, wie 
beispielsweise dem Tiefbahnhof in Luzern. Hier besteht ein 
zusätzlicher Handlungsspielraum im Rahmen von dreizehntel 
Steuereinheiten oder aktuell einem Betrag von rund 160 Millionen 
Franken. Das letzte Wort bei solchen Projekten, bereits ab einer Höhe
von 25 Millionen Franken, hat nach wie vor das Volk.
Regierung erhält mehr Handlungskompetenz
Die Kompetenz zur Bewilligung des Voranschlages liegt nach wie vor
beim Kantonsrat. Im Rahmen des bewilligten Budgets sollen hingegen 
freibestimmbare Ausgabe des Regierungsrates von aktuell rund 561'000 
Franken neu auf drei Millionen Franken erhöht werden. Der Kantonsrat 
wird das neue Gesetz bereits in der Juni-Session beraten, denn der 
Wunsch nach einer einheitlichen Rechnungslegung der öffentlichen Hand
ist gross. Bereits früher hatte der Regierungsrat bei der 
Beantwortung diverser Vorstösse aus dem Kantonsrat eine Revision des 
Finanzhaushaltsgesetzes in Aussicht gestellt. Nachdem bereits der 
Bund und auch der Kanton Zürich erfolgreich ihr Rechnungswesen 
modernisiert haben, will nun der Kanton Luzern die Änderungen 
erstmals für den Voranschlag 2012 anwenden. Vorerst sollen die 
Gemeinden die "Hände frei halten" können, um andere Projekte 
erfolgreich umzusetzen. Nach der Einführung auf kantonaler Ebene 
sollen später auch die Gemeinden von der neuen Rechnungslegung 
profitieren, welche zu mehr Effizienz und Transparenz, aber auch zu 
wesentlichen Vereinfachungen führt, wie Finanzdirektor Schwerzmann 
abschliessend festhielt.
Bildlegende: (v.l.n.r.) «Franziska Bitzi Staub, Leiterin 
Rechtsdienst FD, Regierungsrat Marcel Schwerzmann, Hansjörg Kaufmann,
Leiter Dienststelle Finanzen»
Anhänge
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/7738_20100301-MK-FD.jpg

Kontakt:

Regierungsrat Marcel Schwerzmann
Tel.: +41/41/228'55'41 (ab 11.00 Uhr)
E-Mail: marcel.schwerzmann@lu.ch

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