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Staatskanzlei Luzern

Neue Pflegefinanzierung

Luzern (ots)

Am 1. Januar 2011 soll das Bundesgesetz über die
Neuordnung der Pflegefinanzierung in Kraft treten. Es will die 
oftmals wirtschaftlich schwierige Situation pflegebedürftiger 
Personen verbessern und gleichzeitig verhindern, dass die 
Krankenversicherung durch altersbedingte Pflegeleistungen zusätzlich 
belastet wird. Für das Gesamtsystem bringt die Neuordnung der 
Pflegefinanzierung keine wesentlichen Mehrkosten mit sich. Sie führt 
jedoch zu einer Neuverteilung der Lasten zwischen Kanton, Gemeinden, 
Krankenversicherern und Patientinnen und Patienten sowie zu mehr 
Kostentransparenz. Die Heimbewohner werden zu Lasten der Gemeinden 
entlastet.
Zur Umsetzung dieses Bundesgesetzes, das Änderungen im AHV-Gesetz,
im KVG und im EL-Gesetz umfasst, muss der Kanton Luzern ein neues 
Pflegefinanzierungsgesetz erlassen. Eine vom Verband Luzerner 
Gemeinden und von der Regierung eingesetzte Projektgruppe hat 
Vorschläge ausgearbeitet und einen Gesetzesentwurf erstellt. Diesen 
Gesetzesentwurf schickt der Regierung nun in die Vernehmlassung.
Neuer Kostenteiler
Kernstück der Neuordnung ist die künftige Finanzierung der 
ambulanten und stationären Krankenpflege (Spitex und Pflegeheime). 
Hier gilt, dass die Krankenversicherer weiterhin einen fixen, nach 
Pflegebedarf abgestuften und vom Bund festgelegten Beitrag an die 
Pflegekosten leisten. Von den Pflegekosten dürfen den 
pflegebedürftigen Personen neu jedoch pro Tag nur noch maximal 20% 
des höchsten vom Bund festgelegten Beitrages der Krankenversicherer 
überwälzt werden (ambulant: Fr. 15,95; Pflegeheim: Fr. 21,60). Aus 
familienpolitischen Gründen soll die ambulante Pflege von Kindern und
Jugendlichen bis 18 Jahren davon ausgenommen sein. Für die 
verbleibenden Pflegekosten hat der Kanton die Restfinanzierung zu 
regeln.
Da die Pflegeheime und die Spitex im Zuständigkeitsbereich der 
Gemeinden liegen, sollen diese auch für die Restfinanzierung der 
Pflegekosten aufkommen. Diese Neuordnung hat eine Entlastung der 
Heimbewohner und eine Zusatzbelastung der Gemeinden zur Folge. Dem 
Kanton wird dann ab 2012 die neue Spitalfinanzierung zufallen, welche
für ihn voraussichtlich in ähnlichem Umfang Mehrbelastungen bedeuten 
wird wie sie nun mit der neuen Pflegefinanzierung auf die Gemeinden 
zukommen.
Gemeinden sind gefordert
Das Bundesrecht bestimmt nur die maximale Höhe der 
Pflegekostenbeiträge der Krankenversicherer aber nicht die 
Maximalkosten. Für die Restfinanzierung sind die Gemeinden zuständig.
Deshalb sollen sie künftig mit Spitex-Anbietern und Pflegeheimen den 
von ihnen zu leistenden Restfinanzierungsbeitrag vereinbaren. So kann
den unterschiedlichen Kostenstrukturen der Leistungserbringer im 
Kanton Rechnung getragen werden. Im entsprechenden Umfang besteht 
dann ein Anspruch der pflegebedürftigen Personen auf Übernahme dieser
Kosten durch die Wohnsitzgemeinde.
Akut- und Übergangspflege als neue Leistungskategorie
Neu hat sich die öffentliche Hand an den Kosten der Akut- und 
Übergangspflege im Anschluss an einen Spitalaufenthalt zu beteiligen,
welche vom Spital für 14 Tage angeordnet werden kann. Die 
Finanzierung der Akut- und Übergangspflege richtet sich nach den 
Regeln der neuen Spitalfinanzierung: mindestens 55% Gemeinden und 
maximal 45% Krankenversicherer. Den konkreten Verteiler legt die 
Regierung fest.
Entlastung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner
Da die neue Pflegefinanzierung eine massive Entlastung der 
Heimbewohnerinnen und -bewohner vorsieht, können auch die 
EL-Maximalbeiträge reduziert werden. Trotz der vorgeschlagenen 
Reduktion dürften künftig mehr EL-Bezügerinnen und -Bezüger in Heimen
die vollen Heimtaxen gedeckt haben, insbesondere auch weil die 
Neuordnung der Pflegefinanzierung eine Erhöhung der 
Vermögensfreibeträge bei den EL mit sich bringt.
Kostenverschiebungen
Die Neuordnung der Pflegefinanzierung führt insbesondere zu einer 
Mehrbelastung der Gemeinden, was primär auf die massive Entlastung 
der Heimbewohnerinnen und -bewohner zurückzuführen ist. Bisher ging 
man im Kanton Luzern auf Grund einer Hochrechnung für die ganze 
Schweiz immer von Mehrkosten für die Gemeinden von rund 17,5 
Millionen Franken aus. Nachdem im Sommer der Bundesrat die 
Verordnungen zur Neuordnung der Pflegefinanzierung erlassen hatte, 
wurden auch erstmals verbindliche Zahlen bekannt. Gestützt auf diese 
Zahlen und auf Statistiken des kantonalen Spitexverbandes SKL und des
Luzerner Altersheimleiterverbandes LAK hat nun die Projektgruppe 
erstmals alles durchrechnen und die Rechnungsergebnisse extern 
überprüfen lassen können. Demnach werden die Pflegebedürftigen um 
rund 26 Millionen Franken entlastet. Ebenfalls entlastet werden die 
Krankenversicherer (ca. 5,4 Millionen Franken) und der Kanton (ca. 5 
Millionen Franken), während der Bund mit rund 1,5 Millionen Franken 
und insbesondere die Gemeinden mit rund 39.9 Millionen Franken mehr 
belastet werden. Im gesamten System von rund 432 Millionen Franken 
ergeben sich Mehrkosten von rund 5 Millionen Franken (1,16 %). Diese 
sind auf die bundesrechtlich vorgeschriebenen höheren 
Vermögensfreibeträge für selbstbewohntes Wohneigentum bei den EL und 
auf die neuen Leistungen der Akut- und Übergangspflege 
zurückzuführen. Je nach Höhe der für die EL anrechenbaren Heimtaxen 
kann es noch Verschiebungen geben.
Die Vernehmlassungsunterlagen werden auf der Homepage des 
Gesundheits- und Sozialdepartements aufgeschaltet. Die 
Vernehmlassungsfrist läuft bis Ende Februar 2010. Voraussichtlich im 
April 2010 soll der Regierungsrat die definitive Vorlage dem 
Parlament zuweisen.

Kontakt:

Markus Dürr, Regierungsrat
Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements
Tel.: +41/41/228'60'81
E-Mail: Markus.Duerr@lu.ch

Daniel Wicki, Leiter Abt. Gesundheitswesen und Soziales
Tel.: +41/41/228'60'80
E-Mail: Daniel.Wicki@lu.ch

Erwin Arnold, Sozialvorsteher,
Buchrain
Vorstandsmitglied Verband Luzerner Gemeinden und Leiter Bereich
Gesundheit und Soziales
Tel.: +41/41/444'20'40
E-Mail: erwin.arnold@buchrain.ch

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